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Whistleblowerinnen: «Wir würden gleich handeln»Zürich - Die Whistleblowerinnen des Zürcher Sozialamtes sind am Dienstag beim Berufungsprozess vor dem Zürcher Obergericht bei ihrer Darstellung geblieben, sie hätten Missstände nur via Medien publik machen können. Dem widersprach der Staatsanwalt klar.ht / Quelle: sda / Dienstag, 11. Januar 2011 / 10:51 h
Beide Frauen blieben in der Berufungsverhandlung bei ihrer Aussage, sie hätten keine Chance gehabt, ihre Bedenken über Missstände in der Sozialhilfe intern anzubringen. Sie hätten Alarm schlagen wollen, seien aber nicht angehört worden. So sei ihnen nur der Gang zu den Medien offen geblieben.
Margrit Zopfi erklärte, sie sei davon ausgegangen, dass sie sich nicht strafbar mache, wenn sie die Akten anonymisiere, also die Namen unkenntlich mache.
Könnte sie nochmals entscheiden, würde sie das gleiche tun. Zopfi hatte Unterlagen zu missbräuchlichen Sozialhilfebezügen der «Weltwoche» («Wewo») zugespielt, welche die Fälle bekannt machte.
«Nicht zusammengearbeitet» Die Mitangeklagte Esther Wyler versicherte, sie habe nicht gewusst, dass Zopfi dem «Wewo»-Journalisten Akten gegeben habe, sie hätten nicht zusammengearbeitet. Sie habe unabhängig davon das gleiche getan, nachdem erste Berichte im Blatt erschienen seien. Dies, da sie ebenfalls der Ansicht gewesen sei, es herrschten Missstände in der Sozialhilfe. Sie würde in einer vergleichbaren Situation wieder ebenso handeln, sagte Wyler - sie hoffe allerdings, sie komme nicht mehr in eine solche Lage.Esther Wyler und Margrit Zopfi während der Verleihung des Prix Courage 2010. /
Staatsanwalt widerspricht «Sie hätten die Missstände auch anprangern können, ohne gleich die Medien zu informieren und sich strafbar zu machen», sagte der Staatsanwalt an die beiden Frauen gerichtet. Es gebe zahlreiche Stellen, die für die Bedenken ein offenes Ohr gehabt hätten. Dies hätten die Angeklagten aber nicht gemacht, sondern stattdessen die Medien mit internen Dokumenten beliefert. «Das war Amtsgeheimnisverletzung im Schnellzugsverfahren». Für beide Angeklagten forderte er bedingte Geldstrafen von je 50 Tagessätzen zu 80 Franken für die heute 60-jährige Margrit Zopfi und zu 70 Franken für die 51-jährige Esther Wyler. Die Probezeit solle auf zwei Jahre angesetzt werden. Zudem sollen die beiden Angeklagten eine Busse von je 800 Franken bezahlen. Einen Schuldspruch wegen Amtsgeheimnisverletzung forderte auch der Anwalt der Stadt Zürich. Der Freispruch des Bezirksgerichtes vom September 2009 beruhe auf unvollständigen Angaben und sei aufzuheben, sagte er. So hätten der Einzelrichterin damals wesentliche Angaben über seinerzeit bereits eingeleitete Massnahmen gefehlt, etwa über den Aufbau des Sozialinspektorates. Dass die Angeklagten dennoch zur «Weltwoche» gingen, führte er auf «Frust» zurück.«Es bewegte sich nichts» Dass bereits Massnahmen eingeleitet worden seien, stimme nicht, widersprach der Verteidiger. »Arbeitsgruppen bilden ist das eine. Reales Ausmisten etwas anderes«, sagte er. »Es bewegte sich gar nichts.« Dass die beiden Frauen zuerst an andere Stellen hätten gelangen müssen, liess der Verteidiger nicht gelten. »Niemand soll viele sinnlose Schritte tun müssen, um dann einen sinnvollen machen zu dürfen.« Für seine Mandantinnen forderte er einen Freispruch sowie Genugtuungs- und Entschädigungszahlungen, über deren Höhe das Obergericht entscheiden solle. »Für den Fall, dass sie nun doch noch verurteilt werden - moralisch haben sie bereits gewonnen.« Die beiden Frauen sind vergangenen Herbst mit dem Prix Courage ausgezeichnet worden.
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