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Whistleblowerinnen ziehen Urteil an Bundesgericht weiterZürich - Die beiden ehemaligen Zürcher Sozialamtsmitarbeiterinnen Esther Wyler und Margrit Zopfi ziehen mit Unterstützung der Zürcher Nationalräte Filippo Leutenegger (FDP) und Daniel Jositsch (SP) vor Bundesgericht. Leutenegger übernimmt die Finanzierung, Jositsch die Verteidigung.bg / Quelle: sda / Mittwoch, 13. April 2011 / 16:36 h
Die Chancen vor Bundesgericht seien vielleicht nicht wahnsinnig gross, sagte der Zürcher FDP-Nationalrat Filippo Leutenegger am FoiMittwoch auf Anfrage. Er bestätigte eine Meldung des Mediendienstes «Klein Report».
«Entscheidet das Bundesgericht gleich wie die Vorinstanz, müssen wir damit rechnen, dass niemand mehr gegen Missstände ankämpfen will», sagte Leutenegger. Dies dürfe nicht sein. Bei einem negativen Urteil überlege er, einen Vorstoss für eine Gesetzesänderung einzureichen. «Diese könnten wir dank des Urteils viel präziser formulieren».
Weiterzug mit Privatvermögen garantiert Leutenegger garantiert den Weiterzug finanziell mit seinem Privatvermögen. Wie viel er dafür investiert, sagte der Politiker nicht. «Ich werde es verkraften können». Verteidiger Daniel Jositsch sagte auf Anfrage, er rechne damit, Anfang Mai ans Bundesgericht zu gelangen.Filippo Leutenegger übernimmt die Finanzierung. /
Wyler und Zopfi waren im Januar 2011 vom Zürcher Obergericht der Amtsgeheimnisverletzung schuldig gesprochen und mit 20 Tagessätzen zu je 80 Franken bedingt bestraft worden. Die Frauen hatten erklärt, sie verzichteten auf einen Weiterzug des Urteils. Ihr damaliger Anwalt Valentin Landmann sagte, der Weiterzug sei weitgehend «sinnlos». Seine Mandantinnen müssten damit rechnen, dass das Bundesgericht den Fall ähnlich beurteile wie das Obergericht. Interne Dokumente der Presse zugespielt 2007 hatten die Frauen interne Akten aus dem Stadtzürcher Sozialdepartement der «Weltwoche» zugespielt und damit eine Debatte über Missbräuche beim Bezug von Sozialhilfegeldern ausgelöst. Zum Sinnbild wurde ein am 1. Mai in der Zürcher Innenstadt brennender BMW, der ausgerechnet einer Sozialhilfebezügerin gehörte. Zopfi und Wyler argumentierten, amtsintern habe niemand ihre Hinweise auf Missstände zur Kenntnis nehmen wollen. Deshalb hätten sie keine andere Wahl gehabt, als sich an die Medien zu wenden. Das Zürcher Bezirksgericht war dieser Argumentation gefolgt und hatte Zopfi und Wyler 2009 freigesprochen. Die Oberrichter waren dagegen der Ansicht, die Angeklagten hätten sich an andere Stellen, etwa eine Ombudsstelle, wenden müssen, bevor sie vertrauliche Dokumente der Presse zukommen liessen.
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