In Apples Statusseite für den Trademark-Eintrag steht seither der Vermerk «schwebendes Gegenverfahren». Im AppStore bietet Apple eigene und fremde Software zum Download an. Im Jahr 2008 richtete Apple den mobilen Softwareladen für sein Handy iPhone ein. Seit vergangenem Jahr auch für den Tablet-Computer iPad. Vor einigen Tagen hat Apple auch einen AppStore für seine Mac-Computer aus eigener Produktion eingerichtet, der sehr gut angelaufen ist.
Microsoft mache geltend, dass es sich bei «AppStore» um einen generischen Begriff handle, berichteten mehrere Blogs.
Microsoft klagt gegen den Antrag von Apple. /


Microsoft selbst betreibt einen solchen Online-Laden für seine Windows-Mobile-Smartphones.
Generische Begriffe beschreiben einen allgemeinen Gegenstand, sind also keine Namen, die markenrechtlich geschützt werden könnten Bei den Nutzern sei der Begriff AppStore inzwischen ein Synomyn für einen Online-Shop für Software. Der Software-Shop für die mobilen Geräte von Microsoft heisst allerdings Windows Marketplace.
Erfolgreiches Konzept
Das Konzept des AppStores kommt bei den Nutzern so gut an, weil neue Anwendungen einfach und komfortalbe installiert werden können und keine festen Datenträger mit den Programmen mehr gekauft werden müssen. Auch das einfache Bezahlen und Wegfall von Ladenöffnungszeiten sind Faktoren, die den Erfolg von Appstores ausmachen - und zwar nicht nur bei Apple, sondern auch bei Android und anderen Plattformen. Für Entwickler ergibt sich hier ausserdem die Möglichkeit, mit recht geringem Aufwand Millionen potenzieller Kunden zu erreichen. Bei Apple streichen die Entwickler der Apps 70 Prozent des Umsatzes ein, Apple selbst behält die restlichen 30 Prozent.