Sie forderte für den entlassenen Finanzfachmann eine Geldstrafe von 35 Tagessätzen zu je 30 Franken bei einer Probezeit von zwei Jahren.
Elmer ist geständig, eine Droh-Email an seinen ehemaligen Arbeitgeber, die Bank Julius Bär, geschickt zu haben. Darin fordert er die Bank auf, «jegliche Massnahmen gegen Mitarbeiter» einzustellen«.
Gemäss Angaben von Elmer stand er damals unter ständiger Beobachtung von Detektiven, die ihn im Auftrag der Bank hätten einschüchtern sollen. Was die anderen Vorwürfe betrifft - darunter Drohfaxe und eine Bombendrohung - streitet Elmer jegliche Verantwortung ab.
Staatsanwältin fordert acht Monate unbedingt
Zuvor hatte die Staatanwältin das Strafmass verschärft.
Rudolf Elmer. (Archiv) /


Weil Ex-Banker Rudolf Elmer am Montag zwei weitere Daten-CDs an Wikileaks übergeben hatte, verschärfte sie während des Prozesses das geforderte Strafmass - von acht Monaten bedingt auf acht Monate unbedingt.
Dass der Angeklagte nur zwei Tage vor dem Zürcher Prozess eine Pressekonferenz in London mit Wikileaks-Gründer Julian Assange abhielt, beurteilte die Staatsanwältin als »Missachtung des Gerichts.«
Dieses Verhalten wecke doch erhebliche Zweifel am Angeklagten. »Rudolf Elmer hat offenbar keine Lehren aus dem bisherigen Verfahren gezogen.« Man könne ihm keine positive Prognose stellen, weshalb das Strafmass zu verschärfen sei.
Urteil noch heute
Das Gericht wird um 17 Uhr das Urteil sprechen. In der Zwischenzeit will Elmer an einer Pressekonferenz, die von der Partei AL (Alternative Liste) organisiert wurde, seine Sicht der Dinge erneut darlegen.
Das Halten von Vorträgen gehört heute zu einer seiner Haupttätigkeiten. Seit 2008 ist der Wirtschaftsprüfer arbeitslos und hat sich voll dem Kampf gegen illegale Machenschaften von Banken verschrieben.
Elmer schrieb zwei Bücher (»Bankenterror« und »Tax Heavens«), die ihm allerdings kein Geld einbringen. Zudem gründete er eine Beratungsstelle für Whistleblower.