Der Entscheid des Haftrichters sei den Parteien am Nachmittag zugegangen, teilte Elmers Verteidigerin Ganden Tethong am Abend mit. Elmer werde gegen den Entscheid beim Obergericht des Kantons Zürich Beschwerde einreichen. Unabhängig davon habe er jederzeit das Recht, ein Haftentlassungsgesuch zu stellen.
Elmer war am Mittwoch in Zürich wegen Drohung, versuchter Nötigung und Bankgeheimnisverletzung zu einer bedingten Geldstrafe von 240 Tagessätzen zu je 30 Franken verurteilt worden. Nach dem Urteil nahm ihn die Polizei in Gewahrsam.
Der Ex-Banker Rudolf Elmer steht vor Gericht, weil er unter anderem das Bankgeheimnis verletzt haben soll. /

Daten an Wikileaks übergeben
Auslöser für die Verhaftung waren zwei Übergaben von Daten-CDs an die Enthüllungsplattform Wikileaks, eine im Jahr 2008, die andere am vergangenen Montag in London. Dort überreichte Elmer Wikileaks-Gründer Julian Assange medienwirksam zwei CDs, auf denen Angaben von mutmasslichen Steuersündern gespeichert sein sollen.
Die Staatsanwaltschaft ist überzeugt, dass diese Veröffentlichung in der Schweiz verfolgt werden kann - auch wenn die Übergabe in London geschah.
Elmers Anwältin hingegen ist nicht der Ansicht, dass der Whistleblower schweizerisches Recht verletzt hat. Sie kritisiert zudem, dass die Staatsanwaltschaft ihren Verdacht auf Bankgeheimnisverletzung mit Medienberichten begründet.