Rudolf Elmer, der am Mittwoch kurz nach der Urteilseröffnung in seiner Tiefgarage verhaftet wurde, befindet sich nach wie vor in Polizeigewahrsam. Er sitzt aber nicht in Untersuchungshaft.
Die Staatsanwaltschaft hat bis Freitagabend Zeit, diese zu beantragen. Ob Elmer tatsächlich wieder inhaftiert wird, entscheidet dann der Haftrichter.
Bankgeheimnis verletzt
Man prüfe momentan, ob man ein erneutes Verfahren wegen Verletzung des Bankgeheimnisses einleiten wolle, sagte Staatsanwalt Peter Pellegrini auf Anfrage der SDA. Entschieden sei aber noch nichts.
Noch auf freiem Fuss: Rudolf Elmer. /


Gemäss Angaben der Verteidigung führte die Polizei kurz nach der Festnahme zudem eine Hausdurchsuchung durch.
Auslöser für die Verhaftung waren zwei Übergaben von Daten-CDs an die Enthüllungsplattform Wikileaks eine im Jahr 2008, die andere am vergangenen Montag in London, wo Elmer Wikileaks-Gründer Julian Assange medienwirksam zwei CDs überreichte, auf denen Angaben von mutmasslichen Steuersündern gespeichert sein sollen.
Staatsanwalt: Längere Geschichte
Der Staatsanwalt ist überzeugt, dass diese Veröffentlichung in der Schweiz verfolgt werden kann - auch wenn die Übergabe in London passierte. Wegen der internationalen Sachverhalte rechnet Pellegrini aber damit, dass es eine längere Geschichte werden könnte - sofern es überhaupt zu einem weiteren Verfahren kommt.
Elmers Anwältin ist nicht der Ansicht, dass der Whistleblower schweizerisches Recht verletzt hat. Sie kritisiert zudem, dass die Staatsanwaltschaft ihren Verdacht auf Bankgeheimnisverletzung mit Medienberichten begründet.