Die Aufsicht über die Krankenkassen soll künftig eine eigenständige, von der Verwaltung unabhängige Behörde nach dem Vorbild der Eidg. Finanzmarktaufsicht (FINMA) sicherstellen. Die Kosten von 5 bis 10 Millionen Franken sollen die Krankenkassen und Rückversicherer tragen.
Die bisherige Aufsicht, die das Bundesamt für Gesundheit sicherstellt, habe zuwenig Instrumente, um ihre Aufgabe wirksam wahrnehmen zu können, sagte Innenminister Didier Burkhalter vor den Medien in Bern. Mit dem neuen Gesetz würden die Lücken geschlossen.
Der Bundesrat hat nun am Mittwoch dafür ein Gesetz zur Aufsicht über die soziale Krankenversicherung (KVAG) in die Vernehmlassung geschickt. Es soll die Aktivitäten der Versicherer transparenter machen und den regulierten Wettbewerb stärken.
Die Stärkung der Aufsicht gehört laut Burkhalter in ein Massnahmenpaket, das die Qualität bei der Krankenversicherung verbessern soll.
Die Preise von Originalpräparaten und Generika sollen gedrückt werden. /


Zum Paket gehören neben der Spitalfinanzierung, der Managed-Care-Vorlage und dem neuen Risikoausgleich auch kurzfristige Sparmassnahmen bei den Medikamenten.
Einsparungen durch tiefere Medikamentenpreise
Am Mittwoch hat der Bundesrat denn auch den Druck auf die Medikamentenpreise erhöht. Mit verschiedenen Verordnungsänderungen will er die Preise von Originalpräparaten und Generika drücken. Er erhofft sich davon Einsparungen von 230 Millionen Franken - zusätzlich zu den bereits geplanten Einsparungen in der Höhe von 400 Millionen.
Das Gesetz sieht unter anderem diverse Eingriffsmöglichkeiten der Aufsicht vor, um die Versicherten besser schützen zu können. Verschärft werden auch die Sanktionsmöglichkeiten bei Verstössen gegen das Krankenversicherungsgesetz (KVG).
So sollen neu Bussen von 500'000 Franken ausgesprochen werden können. Derzeit sind Bussen auf 5000 Franken limitiert, wenn aufsichtsrelevante Tatbestände vorliegen. Als Alternative könne die Lizenz entzogen werden, erklärte Burkhalter den unbefriedigenden Ist-Zustand.
Neu sollen deshalb für Vergehen und Zuwiderhandlungen bei der Durchführung der Krankenversicherung Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren verhängt werden.