Ihnen wird künftig ein Prämienabschlag gewährt, wie das Bundesamt für Gesundheit (BAG) am Mittwoch mitteilte. Versicherte in Kantonen, in welchen die Prämien zu niedrig waren, müssen dagegen während sechs Jahren einen Zuschlag zahlen.
Damit sollen bestehende kantonale Ungleichgewichte teilweise ausgeglichen werden, welche zwischen 1996 und 2011 entstanden sind. Während in einigen Kantonen die Krankenkassen viel höhere Reserven bildeten als nötig, waren die Reserveanforderungen in den meisten Kantonen zu tief angesetzt worden.
Wie diese Fehler korrigiert werden sollen, skizzierte der Bundesrat bereits im April.
Die Krankenkassen-Aufsicht wird neu ausgerichtet(Symbolbild). /


Bis Ende September haben Interessierte nun die Möglichkeit, zum konkreten Vernehmlassungsentwurf des Bundesrats Stellung zu nehmen.
Die zu viel bezahlten Prämien werden via Umweltlenkungsabgaben zurückerstattet, die über die Krankenversicherer an die Versicherten verteilt werden. Für jene, die zu viel bezahlt haben, darf höchstens die Vergütung aus dem Abgabentopf wegfallen: Der Prämienzuschlag ist maximal so hoch wie der Rückverteilungsbetrag aus den Lenkungsabgaben.
Korrekturmechanismus für die Zukunft
Um in Zukunft der Anhäufung neuer Ungleichgewichte zwischen Prämieneinnahmen und -ausgaben sowohl auf gesamtschweizerischem als auch auf kantonalem Niveau vorzubeugen, will der Bundesrat einen Korrekturmechanismus einführen, der erstmals auf das Rechnungsjahr 2013 angewendet werden könnte.
In der Zwischenzeit will das BAG bei der Prämiengenehmigung darauf achten, dass die Prämien kostendeckend festgelegt werden, sowohl gesamtschweizerisch als auch auf kantonaler Ebene. Dies sei insbesondere im Zusammenhang mit der Einführung der neuen Spitalfinanzierung per Anfang 2012 relevant.
Gleichzeitig sorgt der Bundesrat mit einem Solvenztest dafür, dass die Krankenkassen ihren Reservenbedarf künftig aufgrund der tatsächlichen Risiken berechnen.