Die UREK schlägt ihrem Rat mit 6 zu 5 Stimmen vor, diesen Vorschlag des Bundesrats abzulehnen, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten.
Ansonsten ist die Kommission bei der Beratung der Revision des CO2-Gesetzes weitgehend den Vorschlägen des Bundesrats gefolgt und hiess die Gesetzesrevision, die als indirekter Gegenvorschlag zur Klimainitiative dienen soll, mit 6 zu 0 Stimmen bei 5 Enthaltungen gut.
Reduktion auch im Ausland erlauben
Mit 7 zu 3 Stimmen folgte die UREK Bundesrat und Nationalrat, welche die Emissionen bis 2020 um 20 Prozent reduzieren wollen. Hingegen stellt sich die ständerätliche UREK gegen die grosse Kammer, die verlangt, dass das CO2 vollumfänglich im Inland eingespart wird.
Die Kommissionsmehrheit sei der Meinung, dass es für die bessere Akzeptanz der Vorlage neben einem «realistischen Reduktionsziel» auch die Möglichkeit zur teilweisen CO2-Reduktion im Ausland brauche. Eine Minderheit beantragt dem Ständerat dennoch eine rein inländische Reduktion von 20 Prozent.
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Es liegt auch ein Antrag vor, das Reduktionsziel auf 30 Prozent festzulegen.
Unterstützt wurde in der Kommission der Vorschlag des Bundesrats, die Höhe der CO2-Abgabe auf Brennstoffen in Abhängigkeit zum Verlauf der Emissionsreduktionen festzulegen.
Ebenfalls unterstützt die UREK das Ziel des Bundesrats, die durchschnittlichen Emissionen von Neuwagen bis 2015 auf 130 Gramm CO2 pro Kilometer zu senken. Geht es nach der Ständeratskommission sollen die Erträge aus den Sanktionen nicht wie von der Regierung vorgeschlagen der Bevölkerung ausbezahlt werden, sondern in den Infrastrukturfonds fliessen.
Zudem schlägt die UREK ein zusätzliches Anreizsystem zugunsten klimafreundlicherer Fahrzeugtypen vor. So soll die Automobilsteuer um 8 Prozent erhöht werden, um mit diesen Mitteln den Kauf von Neuwagen mit einem CO2-Ausstoss von weniger als 95 g/km zu fördern.