Mit 8 gegen 4 Stimmen beantragt die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK), den Ertrag aus Sanktionen, mit denen Autos mit zu hohem CO2-Ausstoss belegt werden, dem Infrastrukturfonds zuzuweisen.
Es sei gerechtfertigt, diese Gelder dem Strassenverkehr wieder zukommen zu lassen und so ins Strassennetz zu investieren, teilte die UREK des Ständerates am Mittwoch mit. Der Bundesrat hatte vorgeschlagen, die Einnahmen nach dem Vorbild der CO2-Abgabe via Krankenkasse der Bevölkerung zu verteilen. Der Nationalrat war diesem Vorschlag in der Dezembersession gefolgt.
Die ständerätliche UREK hält jedoch eine Verteilung an die Bevölkerung als zu wenig wirkungsvoll, um eine Reduktion der CO2-Emissionen zu erreichen. Mit dieser Differenz unterstützt die Kommission den indirekten Gegenvorschlag von Bundesrat und Nationalrat zur Offroader-Initiative der jungen Grünen.
Stopp-Offroader-Initiative von den Grünen und Jungen Grünen. /

Hersteller und Importeure sollen zahlen
Die Änderungen des CO2-Gesetzes haben zum Ziel, den CO2-Ausstoss von neu zugelassenen Autos zu senken. Bis im Jahr 2015 sollen neu zugelassene Autos durchschnittlich nur noch 130 Gramm CO2 pro Kilometer ausstossen dürfen. Für Autos, welche diese Vorgabe nicht erfüllen, sollen Hersteller oder Importeure zahlen müssen.
Die Offroader-Initiative will Autos verbieten, die übermässig viele Schadstoffe ausstossen oder Velofahrer und Fussgänger besonders gefährden. Konkret sollen Fahrzeuge verboten werden, die mehr als 250 Gramm CO2 beziehungsweise 2,5 Milligramm Feinstaub pro Kilometer ausstossen oder über 2,2 Tonnen schwer sind - in erster Linie also Offroader. Bundesrat und Nationalrat lehnen das Volksbegehren ab.