Steuersünder, die sich bis Ende 2011 selbst angezeigt hätten, hätten auf die Nachsteuer einen 70-Prozent-Rabatt erhalten. Weil die Gesetzesänderung dem obligatorischen Referendum unterlag, hatte das Stimmvolk das letzte Wort.
Die Bürgerlichen wollten mit diesem grosszügigen Angebot möglichst viele Steuersünder zu einer Selbstanzeige animieren, um so die Staatskasse zu füllen.
Für die Linke verletzte die Vorlage das Recht auf Gleichbehandlung und den Grundsatz der Besteuerung gemäss wirtschaftlicher Fähigkeit. Deshalb hatten Ende Januar drei Mitglieder der Grünen Partei beim Bundesgericht gegen die Steueramnestie Beschwerde eingereicht.
Genfer Steueramnestie: Organisierter Diebstahl? /


Der Entscheid der Bundesrichter in Lausanne steht noch aus.
Gegen Stiftungs-Zusammenlegung
Neben der Steueramnestie lehnte das Genfer Stimmvolk mit einem Nein-Stimmenanteil von 57 Prozent den Zusammenschluss der vier öffentlich-rechtlichen Immobilien-Stiftungen ab.
Diese Stiftungen vermieten Wohnungen explizit an Arme. Die Gegner der Vorlage hatten argumentiert, der Zusammenschluss wäre unnötig und zu teuer. Die Befürworter wollten dadurch den administrativen Aufwand reduzieren.