Nach der Einführung des Neuen Finanzausgleichs vor drei Jahren zeigte sich, dass die Kantone stärker belastet werden als früher. Bund und Kantone einigten sich in der Folge auf Korrekturen: Der Bund soll in den Jahren 2012 bis 2015 pro Jahr 112 Millionen mehr bezahlen.
Der Grundbeitrag des Bundes würde sich damit auf jährlich 2,317 Milliarden Franken erhöhen. Die Finanzkommission hat dies gutgeheissen, wie Kommissionspräsidentin Margret Kiener Nellen (SP/BE) vor den Medien sagte. Der Nationalrat wird jedoch über viele Änderungsanträge abstimmen müssen.
Gräben zwischen Stadt und Land
Meinungsverschiedenheiten gibt es sowohl zwischen städtischen und ländlichen Kantonen als auch zwischen finanzstarken und -schwachen Kantonen.
Bundeshaus in Bern. /


Im Vorfeld hatten vor allem die Städte reklamiert: Sie fordern mehr Geld zur Abgeltung ihrer Sonderlasten.
Nach ihrem Willen sollten die zusätzlichen Millionen des Bundes vollumfänglich in den sozio-demografischen Lastenausgleich fliessen - und nicht zu gleichen Teilen in den sozio-demografischen und in den geografisch-topografischen, von dem die Bergkantone profitieren. In der Finanzkommission sind die Stadt-Vertreter jedoch unterlegen: Der Antrag, die Zusatzgelder anders zu verteilen, wurde abgelehnt.
Umstritten war zudem die Ausgestaltung des Härteausgleichs. Dieser stellt sicher, dass kein ressourcenschwacher Kanton durch den Übergang zum neuen Finanzausgleich schlechter gestellt wird. Gemäss dem Vorschlag des Bundesrates sollen die Zahlungen kontinuierlich zurückgehen, und zwar jährlich um 5 Prozent. Eine Minderheit wollte eine jährliche Kürzung um 10 Prozent, unterlag aber in der Kommission mit 9 zu 7 Stimmen bei 5 Enthaltungen.