Diese habe eine «bewegte und emotionale Geschichte hinter sich», eröffnete Alex Kuprecht (SVP/SZ) namens der Kommission die Debatte, um zu erklären, weshalb zwischen Eintretensdebatte und Detailberatung ein Jahr vergangen ist. Die Kommission habe erst die Verfassungsmässigkeit der Vorlage prüfen und dann auch die Direktbetroffenen anhören wollen.
Konkret ging es dabei um Landwirte, die für ihre Kinder Zulagen erhalten, die vom Bund und von den Kantonen finanziert werden. Dies im Gegensatz zu den Kinderzulagen für Arbeitnehmende, die von Arbeitgebern und Arbeitnehmenden finanziert werden.
Geissenzulage statt Kinderzulage
Eine bürgerliche Mehrheit verlangte deshalb per Motion, dass Landwirte ebenfalls Beiträge für ihre Kinderzulagen entrichten sollten.
Selbstständigerwerbende sollen künftig auch Kinderzulagen erhalten. /


Um allerdings den angehörten Bauernvertretern entgegenzukommen, packten sie eine weitere Bestimmung in die Motion: Das Bundesgeld für die Kinderzulagen für Bauern - rund 95 Millionen Franken -, sollte weiterhin den Landwirten zu Gute kommen.
Vertreterinnen und Vertreter der SP, der CVP, aber auch der FDP kritisierten dieses Begehren. Das Geld, das eigentlich Familien zustehe, würde plötzlich Kälbern oder Ziegen zu Gute kommen, sagte Urs Schwaller (CVP/FR).
Die Verfechter der umstrittenen Motion mussten sich auch den Vorwurf gefallen lassen, zu taktieren, alles zu tun, die Vorlage «Ein Kind, eine Vorlage» zu versenken, das Schiff zu überladen. Sogar Bundesrat Didier Burkhalter tadelte die Kommission dafür, zwei Dossiers zu vermischen.