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Kinderzulagen auch für SelbständigerwerbendeBern - Auch Selbständigerwerbende sollen eine Kinderzulage erhalten. Der Ständerat ist in der zweiten Runde auf eine vom Nationalrat gutgeheissene Gesetzesänderung eingetreten. Die vorberatende Kommission muss nun die Details erarbeiten.fkl / Quelle: sda / Dienstag, 16. März 2010 / 09:46 h
Die Kommissionsmehrheit wollte weiterhin nicht auf die Vorlage eintreten. Bruno Frick (CVP/SZ) erklärte, es mache wenig Sinn, ein lediglich seit einem Jahr geltendes Gesetz bereits zu ändern. Zudem sollte hier die Freiheit der Kantone höher gewichtet werden. Nicht immer gelte, «was für Hunde gut ist, ist für Kinder recht», sagte Frick in Anspielung auf das Hundegesetz.
Christine Egerszegi (FDP/AG) argumentierte, beim Hund als Familienmitglied investiere der Rat viel Zeit. Das sollte eigentlich auch bei Kindern der Fall sein. Der Grundsatz «ein Kind, eine Zulage» sei leichter praktikabel als die aktuelle Regelung.
Didier Burkhalter sagte, für den Bundesrat gebe das Prinzip den Ausschlag. /
Zudem zahlten bereits 13 Kantone Kinderzulagen an Selbständige. Liliane Maury Pasquier (SP/GE) sekundierte, Selbständigerwerbende seien nicht auf Rosen gebettet. Ihre Durchschnittseinkommen lägen unter jenen der Angestellten. Kantonsgrenzen nicht berücksichtigen Sozialminister Didier Burkhalter sagte, für den Bundesrat gebe das Prinzip den Ausschlag. Bereits bei der vom Volk gutgeheissenen Vorlage habe die Landesregierung eigentlich die Selbständigen einschliessen wollen. Kantonsgrenzen bei Kinderzulagen seien angesichts steigender beruflicher Mobilität nicht am Platz. Der Ständerat trat mit 23 zu 20 Stimmen auf die Vorlage ein. Sie geht damit an die vorberatende Kommission. Hätte die kleine Kammer das Eintreten verweigert, wäre die Vorlage erledigt gewesen. Der Nationalrat hatte am Montag mit 97 zu 87 Stimmen an der Kinderzulage für Selbständige festgehalten. In der Schweiz erhalten heute rund 1,7 Millionen Kinder eine Zulage; 75'000 Kinder von Selbständigerwerbenden gehen leer aus.
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