Selbst im Falle einer Reaktion durch Facebook-Freunde bleiben Behörden und Einsatzkräfte meist uninformiert. Nicht selten haben Betroffene ihre öffentliche Ankündigung der Selbsttötung in der Vergangenheit letztendlich in die Tat umgesetzt. Bei Verdacht können Nutzer der Plattform suizidgefährdete Personen in Zukunft melden. So wird in Grossbritannien etwa die Hilfsorganisation «Samaritans» verständigt. Das Meldeformular ist aber auch in deutscher Sprache verfügbar.
Hinweis auf «selbstmörderische Inhalte»
Äussern Facebook-Mitglieder Selbstmordgedanken, können besorgte Freunde die Einsatzkräfte anonym verständigen, um den möglichen Freitod zu verhindern. Dazu müssen sie lediglich die notwendigen Angaben zu entsprechendem Content per Online-Formular übermitteln. Neben den URLs zum Facebook-Profil des Users sowie zu den Seiten, wo dieser «selbstmörderische Inhalte» veröffentlicht hat, gibt der Melder den Namen sowie mögliche Netzwerke an, denen die betroffene Person angehört.
Meldeformular für suizidale Inhalte. /


Zudem können zusätzliche relevante Informationen und das Datum weitergegeben werden, an dem der Inhalt veröffentlicht wurde.
Die Nachricht erreicht Administratoren, die entscheiden, ob sie etwa die Polizei oder Hilfsorganisationen verständigen. In einem dreimonatigen Versuchszeitraum unter Ausschluss der Öffentlichkeit hat das System laut BBC-Bericht keine Falschmeldungen verursacht. Neben der Meldevorrichtung bieten die Samaritans auch Unterstützung per Telefon und per E-Mail an. Facebook-Europa-Policy-Director Richard Allen zufolge sind Freunde bei Facebook ebenso bemüht, aufeinander Acht zu geben, wie in der realen Welt.
BAG: Nichts dagegen einzuwenden
Beim Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat man gegen eine solche Warnfunktion nichts einzuwenden. Jeder Suizid, der verhindert werden könne, bedeute ein gerettetes Menschenleben und vermiedenes Leid für Angehörige, hiess es auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA.
Ob diese Funktion tatsächlich Menschenleben retten könne, werde sich nun zeigen. Mit der Rettung des Lebens allein sei es aber nicht getan, gibt das BAG zu bedenken. Suizid sei häufig eine Folge von Depressionen. Eine suizidgefährdete Person müsse deshalb entsprechend betreut und begleitet werden.