Das Gesetz befindet sich im Kanton St. Gallen gerade in der Vernehmlassung. Geht es nach der Regierung, sollen politische Gemeinden, wenn das Bedürfnis besteht, die Möglichkeit erhalten, Grabfelder für religiöse Gemeinschaften zu bezeichnen. Dadurch sollen auch Muslimen schickliche Begräbnisse ermöglicht werden.
Grab eines Muslims (Symbol). /


Muslimische Begräbnisse unterstehen bestimmten religiösen Regeln. So muss der Leichnam noch am Todestag, nur in ein Leinentuch gewickelt und mit dem Kopf in Richtung Mekka gewandt begraben werden. Auch eine rituelle Waschung ist im Islam vorgesehen. Ebenso sollte die Erde «rein» sein, also der Leichnam an einem bisher noch nicht für Beerdigungen genutzten Fleck vergraben werden. Grabschmuck oder Grabpflege sind unüblich.
Die Städte Basel, Bern, Biel, Genf, Lausanne, Liestal, Luzern, Olten, Thun, Winterthur und Zürich haben die Möglichkeit für islamische Bestattungen bereits geschaffen