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Schweizer Schienenverkehr EU-tauglich machenBern - Die technischen Hindernisse im grenzüberschreitenden Schienenverkehr sollen abgebaut werden. Der Nationalrat ist den Vorschlägen des Bundesrats zur Anpassung des Schweizer Schienennetzes an den EU-Standard in weiten Teilen gefolgt und hat den zweiten Teil der Bahnreform 2 mit 162 zu 1 Stimmen gutgeheissen.fest / Quelle: sda / Montag, 14. März 2011 / 21:00 h
Dass sich die Schweiz ins europäische Schienennetz einfügen soll, war im Nationalrat unbestritten. Vor allem die technischen Fragen der sogenannten EU-Interoperabilitätsregeln, welche die rechtliche Grundlage für einen durchgehenden und sicheren Bahnverkehr auf dem gesamten Kontinent schaffen, nahmen die Hürde im Erstrat problemlos.
Umstrittener war die Frage, wie weit der Netzzugang für Anbieter von Güterverkehrsleistungen geöffnet werden soll. SP und Grüne wollten nur die internationalen Güterverkehrskorridore dem Wettbewerb aussetzen, nicht aber den Rest des Netzes. Vorauseilender Gehorsam sei nicht nötig, argumentierte die Linke.
Die bürgerlichen Parteien hielten es jedoch mit dem Bundesrat, der sich vom diskriminierungsfreien Zugang aller Firmen für das gesamte Netz bessere Angebote im Güterverkehr verspricht.
Die Schweizer Schieneninfrastruktur sollen besser mit dem europäischen Schienennetz verknüpft werden. /
Der linke Antrag wurde deutlich abgelehnt. Umstrittene Ausschreibungen Umstritten war vor allem die Frage, ob und wann öV-Angebote auf der Schiene und der Strasse öffentlich ausgeschrieben werden müssen. Die Linke wollte grundsätzlich verhindern, dass die Schweiz für Bahn-Angebote Ausschreibungen verlangen kann. Mit 92 zu 69 Stimmen sprach sich der Rat aber gegen den Antrag von links aus. Und auch bei den Ausschreibungen für Buslinien folgte der Nationalrat weitgehend dem Bundesrat, der dem föderalistischen Wildwuchs beikommen will. Künftig sollen die Kantone Buslinien in der Regel ausschreiben müssen.Neue Gesetzesgrundlagen für Schwarzfahrer-Bussen Weiter hat der Nationalrat die Bussen gegen Schwarzfahrer auf eine solide gesetzliche Grundlage gestellt. Er trägt damit einem Bundesgerichtsentscheid Rechnung. Zur allgemeinen Überraschung waren die Lausanner Richter letzten Februar zum Schluss gekommen, dass die Strafandrohung im Personenbeförderungsgesetz wegen der missverständlichen Formulierung für die Verhängung einer Busse nicht ausreicht. Dies hat der Nationalrat auf Vorschlag des Bundesrats vorbehältlich der Zustimmung durch den Ständerat nun korrigiert. Bestraft werden sollen «alle Reisenden, die keinen gültigen Fahrausweis vorweisen».
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