Die Kommission hatte vorgeschlagen, den Abschuss geschützter Grossraubtiere nur dann zuzulassen, wenn sie grosse Schäden an Nutztierbeständen verursachen. Allerdings sei dies schon nach geltendem Recht möglich, sagte Kommissionssprecherin Verena Diener (glp/ZH).
Umstritten war jedoch die Forderung, dass Grossraubtiere auch geschossen werden können, wenn sie «eine angemessene jagdliche Nutzung der Wildbestände verunmöglichen», wie es in einer der Motionen heisst. Die Jäger vor Jagdeinbussen schützen wollte die Kommission Umwelt, Raumplanung und Energie jedoch nicht. «Es gibt kein Recht auf gleichbleibende Jagderträge», sagte Diener.
Leuthard hält Jägern die Stange
Unterstützt vom Bundesrat machte sich eine Minderheit jedoch für eine weitere Lockerung des Schutzes von Bär, Luchs und Wolf stark. «Es kann doch nicht sein, dass eine Tierart so viel Einfluss bekommt, dass Reh und Gämse gefährdet sind», sagte der Walliser CVP-Vertreter Imoberdorf.
Wolf auf der Abschussliste. /


Auch Umweltministerin Doris Leuthard schlug sich auf die Seite der Jäger: Der Bundesrat begrüsse zwar den hohen Schutzstatus der Grossraubtiere, sagte sie. Diese hätten aber in den letzten Jahren stark zugenommen und mit ihnen auch die Konflikte mit Landwirten und Jägern. Sie erklärte sich bereit, das Anliegen im Rahmen der internationalen Verpflichtungen in der Jagdverordnung umzusetzen.
Grossraubtiermanagement verlangt
Ebenfalls angenommen hat der Ständerat eine von der Kommission abgeänderte Motion, die Kosten für Herdenschutzhunde dem Bund aufbürden und die Haftung neu regeln wollte. Nach dem Willen der kleinen Kammer soll vorerst ein Bericht zur längerfristigen Finanzierung der Herdenschutzmassnahmen und die Haftungsfrage erarbeitet werden.
Der Ständerat verlangt vom Bundesrat auch ein langfristiges und international abgestimmtes Grossraubtiermanagement. Eine entsprechende Motion überwies er stillschweigend. Auch diese beiden Vorstösse hatte der Nationalrat bereits akzeptiert.