Demnach sollen geschützte Tierarten wie Luchs und Wolf künftig regional reguliert werden, sofern sie grosse Schäden oder Gefährdungen verursachen. Voraussetzung sei allerdings, dass ihr Bestand gross genug und stabil ist, wie das Bundesamt für Umwelt am Dienstag mitteilte.
Bislang gelten strengere Regeln. Bevor ein Wolf oder ein Luchs abgeschossen werden darf, müssen die Raubtiere in einer gewissen Zeit eine bestimmte Anzahl Nutztiere gerissen haben. Wie bis anhin sollen die Kantone auch in Zukunft die Abschüsse nur mit Genehmigung des Bundes vornehmen dürfen.
Jagdgesellschaft in Oberhofen AG (Archiv). /


Umweltministerin Doris Leuthard reagiert mit der Revision der Jagdverordnung auf Druck aus dem Parlament. Dieses hatte in den letzten Sessionen verschiedene Vorstösse gutgeheissen, die eine Aufweichung insbesondere des Wolfsschutzes forderten.
Wildruhezonen geplant
Das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) will nun in der Verordnung auch gleich noch ein paar andere Änderungen vornehmen. So sollen Wildtiere besser vor Störungen durch Freizeitaktivitäten der Menschen geschützt werden. Dafür sorgen sollen Wildruhezonen, die in der Jagdverordnung verankert werden.