«Gemessen wird dabei der Abstand des gesamten Gesichts zur Masse, der bei einem Menschen relativ stabil ist.
Veränderungen wie etwa ein Bart oder eine Brille stellen damit kein Problem dar», so Forschungsleiter Ernst Piller vom Institut für IT Sicherheitsforschung.
Webcam genügt
Als Hardware-Aufrüstung genügt eine handelsübliche Webcam, zudem ist ein Mindestmass an Beleuchtung und eine Software zur Bildverarbeitung nötig. «Das Programm stellt das Digitalbild gerade, schneidet es zu und leitet es dann an die Chipkarte weiter, in der ein Vergleich mit dem gespeicherten Bild erfolgt. Stimmen die Bilder in wesentlichen Punkten überein, wird der Zutritt oder die Zahlung erlaubt», erklärt der St. Pöltner Forscher. Das Gesicht wird dabei nicht in einer zentralen Datenbank gespeichert, sondern einzig am Chip selbst, der auch die Überprüfung und Freigabe vornimmt.
Bilder vom Gesicht eignen sich weitaus schlechter für die Sicherheit als vergleichbare Methoden, betont Piller.
Die Gesichtserkennung könnte den Bankomat-PIN in Zukunfts ergänzen. /


Einiges spricht dennoch für ihren Einsatz. «Die Erkennung über Iris oder Fingerabdruck löst grosse Datenschutz-Bedenken aus, da man Personen über sie eindeutig identifizieren kann. Das Bild des Gesicht ist hingegen ohnehin Teil von Ausweisen und ist in seiner Verwendung gut akzeptiert. Ein Vorteil ist auch seine Ungenauigkeit, die eine absolut verlässliche Identifizierung kaum möglich macht», so der Forscher.
Einsatz in Unternehmenskarten
Das sogenannte «Matching-on-Chip»-Verfahren eignet sich daher allein für die Authentifizierung einer Person bei bereits bekannten Daten. «Bei der Bankomatkarte könnte die Gesichtserkennung die PIN-Eingabe nicht ersetzen, sondern allenfalls ergänzen.
Für Systeme, die bisher ohne Authentifizierung auskamen, wie etwa die e-Card oder Bürgerkarte bringt es zusätzliche Sicherheit», erklärt Piller. Zum ersten Einsatz wird die Methode demnächst in Unternehmenskarten kommen.