Auslöser für die Anklage war eine Barauszahlung von 4,6 Millionen Franken am 11. Februar 2005 am Postschalter in Solothurn. Das Geld wurde vom Konto einer Anlagefirma abgehoben. Unmittelbar nach der Auszahlung der Millionen wurden diese ausser Landes gebracht und sind seither unauffindbar.
Die beiden Verantwortlichen der Anlagefirma werden sich zu einem späteren Zeitpunkt vor Gericht wegen gewerbsmässigen Betrugs und Veruntreuung verantworten müssen. Sie sollen von 95 Kunden Gelder in der Höhe von 34 Millionen Franken entgegengenommen und zweckentfremdet haben.
Anklage: «Keine Abklärungen»
Die Solothurner Staatsanwaltschaft wirft der PostFinance vor, die interne Stelle der Post für Geldwäschereifragen habe trotz Kenntnis dieses ausserordentlichen Barbezuges keine Abklärung über die Herkunft und Verwendung der Gelder vorgenommen.
Weil Vorschriften für das Vorgehen bei aussergewöhnlichen Barauszahlungen fehlten, bezichtigt die Staatsanwaltschaft die PostFinance des Organisationsverschuldens.
PostFinance: Offenbar keinerlei Sicherheitsmassnahmen gegen Geldwäscherei. /


Konkret wird der Post vorgeworfen, nicht alles unternommen zu haben, um allfällige Geldwäscherei zu bekämpfen.
Das 2007 von der Staatsanwaltschaft gegen zwei Postmitarbeiterinnen eröffnete Strafverfahren wurde mittlerweile eingestellt. Die Mitarbeiterinnen, welche die Barauszahlung ausgeführt hatten, verhielten sich laut Staatsanwaltschaft weisungskonform.
Post ohne interne Regeln
Sie hätten sich bei der internen für Geldwäscherei zuständigen Stelle rückversichert. Laut Anklage nahm die interne Stelle jedoch im Vorfeld der Auszahlung keine Abklärungen über Herkunft und Verwendung der Gelder vor. Offenbar existierten internen keine solchen Regeln.
Die Schweizerische Post wies die Vorwürfe zurück. PostFinance halte sich an die gesetzlichen und reglementarischen Sorgfaltspflichten des Geldwäschereigesetzes sowie der Selbstregulierungsorganisation der Schweizerischen Post.