Die Wettbewerbskommission (WEKO) hatte die Busse Anfang 2007 ausgesprochen. Aus ihrer Sicht verlangte die Swisscom von seinen Konkurrenten während 14 Monaten zu hohe Terminierungsgebühren. Terminierungsgebühren werden für Anrufe von fremden Festnetz- oder Handyanschlüssen auf das eigene Mobiltelefonnetz erhoben.
Gemäss dem Entscheid des Bundesgerichts vom 11. April 2011 muss Swisscom die Busse nicht bezahlen. Laut den Richtern in Lausanne gab es keine gesetzliche Grundlage für das Urteil der WEKO, wonach die Swisscom eine marktbeherrschende Stellung gehabt habe.
Seit dem WEKO-Urteil hat die Swisscom die Preise gedrittelt. /

WEKO: Höhere Hürden für KArtellgesetz
Die Wettbewerbskommission (WEKO) sieht durch den Entscheid des Bundesgerichts ihre Arbeit erschwert: Für die Bekämpfung des Preismissbrauchs nach Kartellgesetz gälten nun höhere Hürden. Dennoch habe die Intervention der WEKO im Mobilfunkmarkt etwas bewirkt.
Die Terminierungsgebühren, welche Mobilfunkunternehmen für fremde Anrufe auf ihr eigenes Handynetz verlangen, seien seit dem Jahr 2005 massiv gesunken. Heute gälten Tarife von weniger als 10 Rappen pro Minute. Zum Zeitpunkt der WEKO-Intervention seien noch 33,5 Rappen verlangt worden, heisst es in der Mitteilung vom Mittwoch.
Swisscom sieht sich durch das Bundesgerichtsurteil in seiner Auffassung bestätigt, wie es in einer Mitteilung des Telekomkonzerns heisst. Der Konzern habe keine Rückstellungen für das Sanktionsverfahren gebildet.