Bis Ende 2007 habe die Swisscom von Konkurrenten wie Sunrise, VTX oder Green zu hohe Preise für ihre ADSL-Vorleistungen verlangt. Die Marge zu den Endkundenpreisen sei zu klein gewesen, teilte die Weko mit. Damit hätten die Konkurrenten ihr ADSL-Geschäft nicht profitabel betreiben können.
Die Swisscom habe mit ihrem entsprechenden Bluewin-Angebot zwar ebenfalls Verluste gemacht. Diese seien jedoch durch die Gewinne überkompensiert worden, welche die Swisscom mit den Vorleistungen erzielte.
Das Swisscom-Hochhaus beim Escher-Wyss-Platz in Zürich: Die Weko verhängte gegen die Swisscom eine Busse in der Höhe von 220 Mio. Franken. /


Es handle sich um einen schwer wiegenden Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung, erklärte Weko-Präsident Walter Stoffel in Bern vor den Medien.
Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht
Die Swisscom kündigte auch in diesem Verfahren Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht an. Mit den verschiedenen Kabelnetzen bestehe intensiver Wettbewerb. Wie bereits bei der Rekordbusse von 333 Mio. Fr. wegen zu hoher Durchleitungsgebühren in der Mobiltelefonie bestreitet Swisscom zudem, dass die Weko überhaupt Bussen verhängen kann.
Diese Grundsatzfrage ist vor Bundesverwaltungsgericht hängig. Weko-Präsident Stoffel entgegnete, dieses Verfahren könne noch Jahre dauern, habe doch die Swisscom den Gang bis nach Strassburg angekündigt.