Die Wettbewerbskommission (Weko) war 2007 zum Schluss gekommen, dass die Swisscom von April 2004 bis Mai 2005 von Konkurrenten überhöhte Gebühren (33,5 Rp./Min.) für die Einspeisung von Anrufen aus deren Netz auf das Swisscom-Mobilfunknetz verlangt habe.
Nach Ansicht der Wettbewerbshüter hatte Swisscom dabei ihre marktbeherrschende Stellung gegenüber den Konkurrenten Orange und Sunrise missbraucht, um die unangemessenen Terminierungspreise zu erzwingen. Die Weko verhängte deshalb gegen die Swisscom die kartellrechtliche Rekordbusse über 333.37 Millionen Franken.
Die Swisscom gelangte gegen das harte Verdikt ans Bundesverwaltungsgericht, das ihre Beschwerde nun teilweise gutgeheissen und die von der Weko verhängte Sanktion aufgehoben hat. Das Urteil kann innert 30 Tagen noch ans Bundesgericht in Lausanne weitergezogen werden.
Zu Recht als marktbeherrschend betrachtet
Nach Ansicht der Berner Richter ist die Swisscom im fraglichen Markt von der Weko zwar zu Recht als marktbeherrschend betrachtet worden.
Gemäss dem Urteil hat die Swisscom bei der Übernahme fremder Anrufe auf ihr Handynetz keinen Preismissbrauch betrieben. /


Indessen könne der Swisscom nicht vorgeworfen werden, die hohen Preise gegenüber der Konkurrenz «erzwungen» zu haben, wie dies das Kartellgesetz für die erhobene Busse verlange.
Die anderen Telekommunikationsanbieter, vorab Orange und Sunrise, hätten nämlich laut dem Urteil gegen eine unzumutbare Preisofferte der Swisscom die eidg. Kommunikationskommission (ComCom) anrufen können. Diese hätte dann im Interkonnektionsverfahren die Preise amtlich festgesetzt.
Diese «fernmelde-regulatorische» Rahmenordnung zerstöre jegliches «kartellrechtliche Erzwingungspotential» der Swisscom. Auf eine Anrufung der ComCom hätten die betroffenen Fernmeldedienstanbieter indessen verzichtet, weil ein gemeinsames Interesse an hohen Terminierungspreisen bestanden habe.