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Presserat gibt Tierschützer RechtInterlaken - Der Presserat hat eine Beschwerde des Tierschützers Erwin Kessler gegen den «Tages-Anzeiger» gutgeheissen. Er stellte einen Verstoss gegen die Wahrheits- und Berichtigungspflicht fest. Im Artikel ging es um das Schlachten und Schächten.bg / Quelle: sda / Montag, 2. Mai 2011 / 11:09 h
Unter dem Titel «Neue Regeln für die Lizenz zum Töten» berichtete der «Tages-Anzeiger» am 1. Dezember 2010 über eine Veränderung der Tierschutzverordnung. Im Artikel hiess es unter anderem: «Ohne vorherige Betäubung darf in der Schweiz - anders als in der EU, die Juden und Muslimen das rituelle, betäubungslose Töten erlaubt - kein Tier geschlachtet werden.»
Erwin Kessler vom Verein gegen Tierfabriken Schweiz (VgT) machte daraufhin in einem Leserbrief an die Adresse des «Tages-Anzeigers» darauf aufmerksam, dass in der Schweiz das rituelle Schächten von Hühnern sehr wohl erlaubt sei. Da der «Tages-Anzeiger» auf eine Veröffentlichung des Leserbriefs verzichtete, gelangte Kessler mit einer Beschwerde an den Presserat.
Dieser befand in einer Stellungnahme vom 15.
In der Schweiz dürfen Hühner ohne Betäubung getötet werden. /
April, der «Tages-Anzeiger» habe tatsächlich gegen die «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» verstossen. Die Tageszeitung wäre verpflichtet gewesen, die Falschmeldung zu berichtigen. Schlachten ohne Betäubung kommt wenig vor Im Bericht gehe es darum, wie Tiere in der Schweiz gemäss Tierschutzgesetzgebung getötet beziehungsweise geschlachtet werden dürften. Der Hinweis, in der Schweiz dürften keine Tiere ohne Betäubung geschlachtet werden, sei falsch. Dass in der Schweiz Hühner geschächtet werden dürften, sei im Gesamtzusammenhang des Artikels kein irrelevanter Nebenaspekt - auch dann nicht, wenn der Anteil der auf diese Weise getöteten Tiere klein sei.
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