Mit der Schutzklausel soll künftig bei einem plötzlichen Zustrom aus einem Drittland die Reisefreiheit für die Bürger dieses Staates schnell wieder aufgehoben werden können. Die Reisefreiheit würde aber nicht «automatisch» eingeschränkt, sagte Malmström vor den Medien in Brüssel.
Vielmehr müssten Kommission und EU-Mitgliedsstaaten gemeinsam anhand klarer Kriterien entscheiden, wann ein Land wegen eines plötzlichen Zustroms aus dem Balkan Probleme bekomme.
«Wir schlagen heute nicht vor, für irgendein Land die Visapflicht wieder einzuführen», sagte Malmström auf die Frage, ob Serbien und Mazedonien die ersten Leidtragenden der neuen Regelung sein würden.
Schon länger diskutiert
Mit Serbien und Mazedonien stehe die EU-Kommission in einem Dialog. Es habe zwar Verbesserungen gegeben, «doch haben wir nach wie vor Probleme».
Die Visapflicht war für Serbien, Mazedonien und Montenegro Ende 2009 gefallen, Ende 2010 folgte die Einreisefreiheit für Bürger aus Albanien und Bosnien-Herzegowina.
EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström erläuterte die neue Richtlinie. /


Sie dürfen damit für 90 Tage in die EU einreisen, allerdings in der Gemeinschaft keine Arbeit suchen und auch kein Asyl beantragen.
Schweizer Nachvollzug
Zu ersten Problemen mit dem Missbrauch der Reisefreiheit war es Ende 2009 gekommen. Viele Personen aus Serbien, Mazedonien und Montenegro stellten in Schweden, Belgien oder Deutschland Asylanträge oder tauchten unter. Allein aus Serbien beantragten 17'000 Menschen in verschiedenen Schengenländern Asyl.
Schon damals hatte die EU-Kommission gewarnt, dieser Missbrauch der EU-Reisefreiheit gefährde den EU-Verzicht auf Visa für andere Länder.
Als Schengenland übernimmt die Schweiz normalerweise Visa-Befreiungen der EU. Formal braucht es dazu einen Entscheid des Bundesrates.