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Bund will Einwanderung im Ausland stoppenBern - Der Bund will die illegale Einwanderung an der Quelle bekämpfen: An ausländischen Flughäfen sollen Schweizer Beamte die Dokumente von Ausreisenden prüfen - damit illegale Migranten gar nicht erst ins Flugzeug steigen. Ein Pilotprojekt in Kairo war erfolgreich.bert / Quelle: sda / Donnerstag, 10. Februar 2011 / 22:06 h
Sogenannte Dokumentenberater aus der Schweiz sollen an ausländischen Flughäfen die Dokumente von Reisenden zweimal unter die Lupe nehmen, sagte Martin Banz vom Bundesamt für Migration (BFM) am Donnerstag in der Sendung «Rendez-vous» von Schweizer Radio DRS: Zum ersten Mal am Check-in und ein zweites Mal beim Einsteigen ins Flugzeug.
So soll erkannt werden, ob die Papiere echt und die notwendigen Visa vorhanden sind. Bei Unstimmigkeiten, die auf illegale Migration hindeuten, empfehlen die Schweizer laut Banz den Behörden vor Ort, die betroffene Person nicht reisen zu lassen.
Jeder Betroffene ist laut Banz «ein potenzieller Asylbewerber, ein potenzieller Sans-Papiers». Es sei deshalb nicht auszuschliessen, dass er bei einem negativen Entscheid der Schweizer Behörden dereinst wieder ausgeschafft werden müsse und damit Kosten von bis zu 10'000 Franken verursache. Banz ist der Projektverantwortliche im BFM.
Pro Tag und Berater einen Einwanderer verhindern Wie BFM-Sprecher Michael Glauser auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA sagte, führte die Schweiz im Oktober und November 2010 ein Pilotprojekt in der ägyptischen Hauptstadt Kairo durch.«Dokumentenberater» im Einsatz. (Symbolbild) /
«Das Projekt war erfolgversprechend», sagte er. Pro Berater und Tag könne aufgrund bisheriger Erfahrungen eine illegale Einwanderung verhindert werden, was «erhebliche Kosten» vermeide. Wie viele Dokumentenberater ab wann in welchen Ländern zum Einsatz kommen sollen, ist laut Glauser noch nicht klar. Noch gibt es kein Konzept - es wird von vom Aussendepartement EDA, vom Grenzwachtkorps und vom BFM erarbeitet. Das letzte Wort hat der Bundesrat. Die Schweiz, so der Sprecher, leiste damit einen Beitrag an die Verhinderung von illegaler Einwanderung in den Schengenraum. Die Gesetzesgrundlage - ein Artikelzusatz im Ausländergesetz - ist laut BFM am 1. Januar 2011 in Kraft getreten.
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