Der Schulsport bleibt Gegenstand einer staatspolitischen Glaubensfrage in den eidgenössischen Räten. Bereits zum dritten Mal hat die kleine Kammer das Sportförderungsgesetz beraten - und sich mit 27 zu 12 Stimmen erneut geweigert, den Kantonen Vorschriften zu machen. Auch die Argumente blieben dieselben. So sagte Theo Maissen (CVP/GR) für die vorberatende Kommission, es gehe um einen «Eingriff in föderalistische Prinzipien» und in die Verfassung.
Anita Fetz (SP/BS) entgegnete im Namen der Ratsminderheit, ein Rechtsgutachten bestätige die Verfassungsmässigkeit. Es sei wichtig, ein Zeichen zu setzen, damit sich Kinder und Jugendliche in der Schweiz mehr bewegen.
Laut Sportminister Ueli Maurer sind beide Varianten rechtmässig - ob nun Bund oder Kantone die Anzahl Turnstunden vorschreiben.
Kinder und Jugendliche sollen sich mehr bewegen und zu Sport animiert werden. /


Weil allerdings mit dem Entscheid ein Präjudiz geschaffen werde, sollte die Kompetenz nach Ansicht des Bundesrats bei den Kantonen bleiben. Maurer warnte davor, das ganze Gesetz an dieser einen Frage scheitern zu lassen.
Nationalrat gleich stur
Ebenso stur wie der Stände- ist auch der Nationalrat. Auch er hatte im April zum dritten Mal - deutlich mit 122 zu 26 Stimmen - darauf beharrt, den Kantonen drei Lektionen Schulsport vorzuschreiben.
Das neue Sportförderungsgesetz bezweckt mehr Sport und Bewegung für die ganze Bevölkerung. Kinder werden früher erfasst, Dopingsünder härter angepackt werden. Zudem beinhaltet das Gesetz Massnahmen gegen sexuelle Übergriffe etwa durch Trainer.
In der strittigen Frage der Anzahl Turnstunden muss nun die Einigungskonferenz eine Lösung suchen.