Angesichts fettleibiger Schulkinder und Jugendlicher sei regelmässiger Schulsport ein Gebot der Stunde, hiess es am Mittwoch in der kleinen Kammer bei der Beratung des Sportförderungsgesetzes unisono.
Die vom Nationalrat beschlossene Verpflichtung auf drei Stunden Sport pro Woche von der ersten bis zur neunten Klasse erwies sich dabei aber als «Pièce de résistance». Anders als im Nationalrat drehte sich die Diskussion im Zweitrat nicht um die Notwendigkeit der drei Stunden, sondern um die verfassungsrechtliche Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen.
Sport in der Schule ist obligatorisch ist. So steht es als einziges dort explizit erwähntes Schulfach in der Bundesverfassung. Dass der Bund den Kantonen bei der Dauer Vorgaben machen darf, verneinte die kleine Kammer nach längerer Diskussion. Die Kantone legen demnach nach Anhörung des Bundes die Mindeststundenzahl fest und nicht umgekehrt, wie der Nationalrat wollte.
Zu starke Einengung
Zu starr sei die Verpflichtung auf drei Stunden, lautete ausser den verfassungsrechtlichen Bedenken das Hauptargument.
Schulsport bleibt weiterhin Sache der Kantone. /


Sie schliesse die Kompensation durch Sporttage, -nachmittage oder Klassenlager praktisch aus. Zudem böten 20 der 26 Kantone ihren Kindern bereits drei Wochenstunden Sport. Die Kantone hatten denn auch gegen die Mindestlektionen opponiert.
Allerdings wird der Bund ihnen beim Umsetzen des Schulsports auf die Finger schauen. Zu diesem Zweck fügte der Ständerat eigens einen Passus für ein regelmässiges Monitoring ein. An Berufsfachschulen kann der Bund in eigener Kompetenz Turnstunden verordnen.
Im weiteren schuf der Ständerat minder gewichtige Differenzen, die vor allem Präzisierungen enthalten. In der Gesamtabstimmung passierte das Sportförderungsgesetz mit 33 zu 0 Stimmen. Es geht zurück an den Nationalrat.