Die beiden Geschäftsleute Göldi und Hamdani waren 2008 bis 2010 während fast zwei Jahren in Libyen festgehalten worden - offenbar als Vergeltung für die vorübergehende Festnahme von Hannibal al-Gaddafi, eines Sohnes des libyschen Machthabers, im Juli 2008 in Genf.
Die Bundesanwaltschaft (BA) hatte die Landesregierung im März 2011 darum ersucht, in der Angelegenheit eine Untersuchung gegen Libyen einleiten zu dürfen. Zuvor hatte das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) bei der BA Strafanzeige gegen Libyen eingereicht. Die Anzeige richtet sich gegen die libyschen Verantwortlichen für die Entführung, ohne nähere Namensnennung.
Um politische Straftaten verfolgen zu können, braucht die Bundesanwaltschaft die Ermächtigung des Bundesrates. Sie stellte einen entsprechenden Antrag.
Diesen hat der Bundesrat nun gut geheissen. Er sei zum Schluss gekommen, dass es keine politischen Gründe gibt, die eine Strafverfolgung verunmöglichen würden, teilte das Eidg.
Max Göldi bei der Pressekonferenz nach der über 700 Tage langen Gefangennahme (Archivbild). /


Justiz- und Polizeidepartement am Montag mit.
Die Verschleppung im Herbst 2009
Konkret geht es um die Verschleppung der beiden Schweizer aus der Schweizer Botschaft im Herbst 2009. Dort sassen sie seit der Festnahme Hannibal al-Gaddafis im Juli 2008 fest und durften Libyen nicht verlassen. Ihnen wurden illegale wirtschaftliche Aktivitäten vorgeworfen.
Im September 2009 waren sie von den libyschen Behörden unter einem Vorwand aus der Botschaft gelockt, an einen unbekannten Ort verschleppt und dort zwei Monate lang festgehalten worden. Die Hintergründe blieben unklar. Das EDA stufte diesen Akt als Entführung ein.
Hamdani kam im Februar 2010 frei, Göldi durfte Libyen erst im Juni verlassen - nach einer mehrmonatigen Haftstrafe wegen angeblicher Visavergehen. Hannibal al-Gaddafi war im Juli 2008 in Genf vorübergehend festgenommen worden wegen des Vorwurfs, Dienstpersonal misshandelt zu haben.