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Im Konsumentenschutz bleibt viel zu tunBern - Seit 30 Jahren ist der Schutz von Konsumenten und Konsumentinnen in der Verfassung verankert. Das Eidgenössische Büro für Konsumentenfragen (BFK) zieht aus diesem Anlass eine Bilanz.fkl / Quelle: sda / Dienstag, 14. Juni 2011 / 07:15 h
Bislang sei die Entwicklung des Konsumrechts vorwiegend in kleinen Schritten verlaufen, schreiben Jean-Marc Vögele, der Chef des BFK, und sein Stellvertreter Jacques Vifian in der am Dienstag veröffentlichten Festschrift. Es sei jedoch nicht auszuschliessen, dass in den nächsten Jahren grössere Fortschritte gemacht würden.
Eine solche Entwicklung werde in erster Linie davon abhängen, inwiefern die Schweiz von der Marktöffnung profitieren wolle.
Informierte Konsumenten seien ein Standortvorteil für die Schweizer Wirtschaft, so Johann Schneider-Ammann. /
Diese Öffnung dürfte nämlich auch zu mehr Offenheit für Neuerungen im Bereich der Information und des Konsumentenschutzes führen. In den letzten fünf Jahren habe sich der gesetzliche Rahmen in der Schweiz, insbesondere auf dem Gebiet der Produktsicherheit, stark entwickelt. In einigen Bereichen sei dies aber noch nicht der Fall gewesen, etwa beim E-Commerce oder bei den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, bilanziert das BFK weiter. Standortvorteil Gut informierte Konsumentinnen und Konsumenten seien ein wichtiger Standortvorteil für die Schweizer Wirtschaft, stellt Bundesrat Johann Schneider-Ammann in der Festschrift fest. Der Konsum spiele eine zentrale Rolle bei der gesamtwirtschaftlichen Nachfrage und habe sich zuletzt auch in turbulenten Zeiten als Stütze für die Wirtschaft erwiesen. Konsumenten könnten ihre Rolle als aktive und anspruchsvolle Akteure im Markt aber nur wahrnehmen, wenn sie über gewisse Rechte und Pflichten verfügen, diese kennen und ausüben, heisst es im Aufsatz von Wirtschaftsminister Schneider-Ammann weiter. Die auch im Internet (www.konsum.admin.ch) aufgeschaltete Festschrift umfasst auf fast 160 Seiten eine ganze Reihe von weiteren Beiträgen. Der Verfassungsartikel zum Schutz von Konsumentinnen und Konsumenten war am 14. Juni 1981 vom Schweizer Volk mit über 66 Prozent Ja-Stimmen an der Urne angenommen worden.
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