Die Einigung kam unter Vermittlung der Afrikanischen Union (AU) zustande. Der Vorsitzende der AU-Kommission für den Sudan, Thabo Mbeki, unterrichtete den UNO-Sicherheitsrat per Videoschaltung über den Durchbruch. Das Abkommen ist von Vertretern der Regierung in Khartum und der südsudanesische Befreiungsbewegung (Sudan People's Liberation Movement/SPLM) unterzeichnet.
Ein Ziel der Übereinkunft sei die Entmilitarisierung der umkämpften Region an der Grenze zwischen dem Norden und dem Süden des Sudans, sagte Mbeki. Beide Seiten hätten zugestimmt, ihre Soldaten aus dem Bereich von Abyei abzuziehen. Sie sollen laut Mbeki von äthiopischen Truppen ersetzt werden, deren Aufgabe es sei, für Waffenruhe zu sorgen.
Laut Mbeki hätten ihn die beide Seiten im Abyei-Konflikt gebeten, den Sicherheitsrat um ein entsprechendes Mandat zu bitten.
Die umstrittene Region Abyei soll entmilitarisiert werden.
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Sobald der UNO-Sicherheitsrat grünes Licht gegeben habe, werde der Einsatz der Äthiopier beginnen, sagte Mbeki. Ausserdem soll eine Polizeieinheit aufgestellt werden, über deren Grösse und Zusammensetzung Nord- und Südsudan gemeinsam entscheiden werden.
Flüchtlinge können zurückkehren
Mit der Entmilitarisierung der umstrittenen Grenzregion könnten die Vertriebenen zurückkehren und humanitäre Organisationen sie mit Hilfsgütern versorgen, sagte Mbeki weiter.
Die Kämpfe zwischen dem sudanesischen Militär und der SPLM um das wirtschaftlich wichtige Gebiet hatten sich in den vergangenen Wochen erheblich verschärft. Das hängt mit der bevorstehenden Teilung des Sudans in zwei eigenständige Staaten Sudan und Südsudan am 9. Juli zusammen.
In dem zeitweiligen Abkommen vom Montag wird die im Abyei Protokoll von 1956 festgelegte Trennlinie zwischen dem Norden und Süden der Region als Status quo bestätigt. In dem Dokument heisst es, dass die Aufteilung in dem endgültigen Vertrag noch geändert werden könnte.
Zur Regierung von Abyei einigten sich beide Seiten, dass der Südsudan den Chefverwalter und der Norden seinen Stellvertreter stellt. Das ihnen untergeordnete Verwaltungsorgan soll aus drei Vertretern der SPLM und zwei Gesandten aus Khartum bestehen.