Anlass der Kurskorrektur sind die Resultate der Kontrollen, die einen zunehmenden Missbrauch ans Licht brachten. So zahlten etwa im vergangenen Jahr 38 Prozent der kontrollierten Betriebe weniger als den im Gesamtarbeitsvertrag festgelegten Mindestlohn. Im Jahr zuvor waren es noch 21 Prozent gewesen.
Weil die flankierenden Massnahmen verhindern sollen, dass die Löhne in der Schweiz aufgrund der Personenfreizügigkeit unter Druck geraten, sorgten diese Verstösse für Unmut. Bei einer von Bundesrat Johann Schneider-Ammann organisierten Gesprächsrunde zwischen Bundesbehörden, Arbeitgebern, Gewerkschaften und Kantonen vom Dienstag war man sich jedenfalls einig, dass nun etwas geschehen müsse.
Gesetzesentwurf im Herbst
Nun hat sich der Volkswirtschaftsminister am Mittwoch vom Bundesrat das Mandat geholt, den flankierenden Massnahmen Nachachtung zu verschaffen. Bis im Herbst soll er eine Gesetzesvorlage ausarbeiten.
Die Löhne geraten aufgrund der Personenfreizügigkeit unter Druck. /


Bekämpft werden soll etwa die Scheinselbständigkeit, mit welcher die Mindeststandards bei Lohn- und Arbeitsbedingungen notorisch unterlaufen werden. Dem will der Bundesrat nun mit schärferen Sanktionen im Entsendegesetz einen Riegel schieben.
Zwingende Mindestlöhne in Normalarbeitsverträgen sollen gegenüber Schweizer Arbeitgebern besser durchgesetzt werden können. Zudem soll Arbeitgebern eine Konventionalstrafe aufgebrummt werden können, wenn sie etwa gegen Lohn- oder Arbeitszeitbestimmungen in Gesamtarbeitsverträgen verstossen.
Zusammenarbeit verbessern
Bei er Durchsetzung der flankierenden Massnahmen happert es aber nicht nur auf Gesetzesebene, sondern auch bei der Zusammenarbeit von Sozialpartnern, Kontrollkommisionen und Behörden. Eine Arbeitsgruppe soll dazu bis im Herbst Vorschläge machen. Im Herbst will sich auch der Bundesrat wieder mit den Problemen im Zusammenhang mit der Personenfreizügigkeit befassen.