Gemäss einem Schreiben des Bundesrats an die Tessiner Staatsrätin Laura Sadis soll auf Bundesebene bis September der Vorschlag zu einer Gesetzesänderung vorliegen. Dieser sieht vor, dass Lohndumping, sprich die Auszahlung von zu niedrigen Löhnen, in Zukunft geahndet werden könnte.
In Bezug auf die Kautionspflicht in Gesamtarbeitsverträgen der Bau- und Handwerksbranche wurde in Aussicht gestellt, entsprechende kantonale Verfügungen auf Bundesebene anzunehmen. Eine solche Kautionspflicht soll laut Communiqué ebenfalls Lohndumping verhindern.
Phänomen der Scheinselbstständigkeit
Bis September würden zudem Massnahmen gegen das Phänomen der Scheinselbstständigkeit präsentiert.
Johann Schneider-Ammann verspricht Massnahmen gegen Lohndumping. /


Das aktuelle Reglement sei unzureichend, gab der Bundesrat gemäss Communiqué gegenüber dem Kanton Tessin zu.
Lösungen und Sanktionen müssten auch in Bezug auf die «Euro-Löhne» gefunden werden - für den Fall, dass diese eine versteckte Form des Lohndumpings bedeuten. Ein weiteres anerkanntes Problem sei gemäss Bundesrat die Mehrwertsteuer, die im Grenzgebiet nicht von allen Firmen gezahlt werden müsste.
Tessin zufrieden mit Ankündigung
Der Tessiner Regierungsrat hatte Anfang Juli dem Volkswirtschaftsminister Schneider-Ammann die wirtschaftlichen Probleme geschildert, die dem Kanton Tessin aus der Nähe zu Italien erwachsen würden. Der Bundesrat hatte konkrete Unterstützung versprochen. Das kantonale Finanzdepartement zeigte sich am Freitag zufrieden mit der Reaktion aus Bern.