Die Berechnungen der Schäden beschränken sich auf die in den Wochen 22 bis 25 erlittenen Verluste und auf substanziell betroffene Produzenten, wie der VSGP in einer Mitteilung vom Montag schreibt. Die Forderung liege damit deutlich unter dem Gesamtschaden der Branche.
Der Markt habe sich auch nach den vier Wochen, welche den Erhebungszeitraum bildeten, nicht erholt, sagte VSGP-Direktor Beat Stierli auf Anfrage. Auf weitere Berechnungen und entsprechende Forderungen würde aber verzichtet.
BLW einverstanden
Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) zeigte sich auf Anfrage mit dem Resultat der Schadenerhebung einverstanden.
Die Branche hat mehr Schaden erlitten, als durch die Forderung ausgeglichen wird. /


Die Frage, wie hoch die Entschädigungszahlung ausfallen wird, müsse nun in der politischen Beurteilung geklärt werden.
Der Bundesrat hatte sich in einer Fragestunde im Nationalrat Mitte Juni bereit erklärt, Entschädigungen an Schweizer Gemüsebauern zu prüfen, falls die Verluste das unternehmerische Risiko übersteigen sollten.
Differenzen beim Salat
Die geforderte Entschädigungssumme von 6,6 Millionen Franken setzt sich zusammen aus den Schäden für die vernichteten Mengen an Gemüse sowie die Einbussen im Verkauf von Salaten im entsprechenden Zeitraum. Den Verlust bei der Vermarktung von Salaten beziffert der Verband mit 800'000 Franken.
Betreffend einer Entschädigung für den Einkommensausfall bei Salaten hat sich das BLW gemäss VSGP in den bisherigen Diskussionen "sehr zurückhaltend" gezeigt.
Der VSGP will aber an der Forderung nach vollumfänglicher Entschädigung für sämtliche von EHEC betroffenen Produkte festhalten.
Importverbot für ägyptische Sprossen
Die ersten Fälle von EHEC-Erkrankungen waren Mitte Mai in Deutschland aufgetreten. Nachdem zu Beginn fälschlicherweise Gurken aus Spanien mit dem Ausbruch des aggressiven Darmkeimes in Zusammenhang gebracht wurden, wurden mittlerweile aus Ägypten importierte Bockshornkleesamen als Auslöser identifiziert.
Mitte Juli erliessen die Schweizer Behörden ein Einfuhrverbot für bestimmte Sprossen, Samen und Bohnen aus Ägypten. Die Regelungen gelten bis bis Ende Oktober 2011.