Das Bundesamt für Migration (BFM) bestätigte die entsprechende Meldung im «Tages-Anzeiger» vom Dienstag. Gemäss Asylgesetz können Personen in der Asylunterkunft im Flughafen-Transitbereich bis zu 60 Tagen festgehalten werden, auch Kinder.
Vor ein paar Tagen erfuhr die Familie, dass nach der Ablehnung des Asylgesuchs durch das BFM auch die am 6. Juli erhobene Beschwerde dagegen am 19. Juli vom Bundesverwaltungsgericht abgelehnt wurde und damit definitiv kein Asyl gewährt wird, wie BFM-Sprecher Michael Glauser ausführte.
Vater in Ausschaffungshaft
Das BFM stellte klar: Wenn sich die Familie nicht freiwillig nach Gaza zurückschaffen lässt, kommt der Vater in Ausschaffungshaft.
Der Vater der asylsuchenden Familie wurde inzwischen in Ausschaffungshaft genommen. /


Dies ist nun auch der Fall. Die Mutter befindet sich mit den Kindern im Alter von acht Monaten, zweieinhalb und dreieinahlb Jahren in einer Notunterkunft des kantonalen Sozialamtes.
In der Regel werden abgewiesene Familien zusammen zurückgeschafft. Das BFM hofft, dass die palästinensische Familie doch noch freiwillig dazu bereit ist, wie Glauser sagte.
Kinderspielzimmer in Asylunterkunft
Die Asylunterkunft im Transitbereich des Zürcher Flughafens verfügt über 60 Plätze und ist gemäss BFM nie voll besetzt. Es gibt für Familien mit Kindern ein spezielles Kinderspielzimmer.
Einmal täglich können die Asylsuchenden in der Unterkunft in Begleitung der Flughafenpolizei an die frische Luft. Die durchschnittliche Aufenthaltszeit in der Unterkunft beträgt laut Glauser 27 Tage.