Besteuert werden sollen Nachlässe von über zwei Millionen Franken. Der Steuersatz würde 20 Prozent betragen. Zwei Drittel der Gesamterträge von geschätzten 3 Milliarden Franken sollen der AHV zu Gute kommen.
Ein Drittel sollen die Kantone erhalten, die derzeit mit kantonalen Erbschaftssteuern jährlich etwa 800 Millionen Franken einnehmen. Durch die nationale Harmonisierung der Erbschaftssteuer würden sie Handlungsspielraum für den Steuerwettbewerb abgeben.
Diesem Steuerwettbewerb wollen die EVP, die Grünen, die SP, die CSP, der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) sowie das Forum von Christinnen für Soziales, Wirtschaft, Umwelt, Kultur und Entwicklung (Christnet) einen Riegel schieben.
Gesellschaftlicher Zusammenhalt stärken
Aus Sicht der Initianten trägt der Steuerwettbewerb zur Schwächung des gesellschaftlichen Zusammenhalts bei.
EVP-Parteipräsident Heiner Studer. /


In den letzten Jahren führte er in vielen Kantonen zur Abschaffung der Erbschaftssteuer für direkte Nachkommen (Töchter und Söhne).
Profitiert hätten vor allem reiche Menschen. Dies trug laut SP-Präsident Christian Levrat zu einer extrem ungerechten Vermögensverteilung in der Schweiz bei.
Gemäss einem SGB-Bericht besass im Jahr 2007 das reichste Prozent der Schweizer Bevölkerung 40,9 Prozent des gesamten Vermögens. Innert zehn Jahren steigerten diese Superreichen ihren Anteil am gesamten Vermögenskuchen um 6,1 Prozent. 90 Prozent der Bevölkerung teilen sich derweil 24,7 Prozent des Vermögens.
Mit der nationalen Erbschaftssteuer soll der Umverteilung von unten nach oben entgegengewirkt werden. Er könne den Widerstand des Wirtschaftsdachverbandes economiesuisse nicht verstehen, sagte Levrat.