Mit der vom Bundesrat vorgeschlagenen Gesetzesänderung soll der Finanzplatz Schweiz wettbewerbsfähiger und sicherer werden, wie der Bundesrat in einem Communiqué vom Mittwoch schreibt.
Die heutige Methode, die Verrechnungssteuer auf Obligationszinsen zu erheben, bevorteilt ausländische Finanzmärkte. Da die Emittenten von Anleihen in der Schweiz die Verrechnungssteuer unabhängig von der Person des Gläubigers erheben müssen, sind davon auch steuerbefreite institutionelle Anleger wie Pensionskassen betroffen.
Konkurrenz zurzeit im Vorteil
Dies führte dazu, dass die meisten Schweizer Firmen ihre Obligationen nicht in der Schweiz, sondern im Ausland begeben.
Grossbanken sollen künftig die Eigenkapitaldecke über Pflichtwandelanleihen sichern können. /


Den Unternehmen entstehen dadurch zusätzliche Kosten und der Schweiz entgehen Steuereinnahmen.
Ausserdem hat diese Art der Verrechnungssteuererhebung den Nachteil, dass sie auf den Zinsen ausländischer Obligationen nicht erhoben wird, obschon diese Einkünfte als Einkommen versteuert werden müssen.
Das Ziel der Verrechnungssteuer, die Steuerpflichtigen zur Selbstdeklaration ihrer Zinserträge zu motivieren, wird damit laut Bundesrat teilweise verfehlt.
Künftig soll diese Steuer von der Schweizer Zahlstelle erhoben werden, in der Regel einer Bank. Diese kenne ihre Kunden und sei so in der Lage, die Steuer abhängig von der Person des Gläubigers zu erheben.
Neu auch ausländische Obligationen verrechnungssteuerpflichtig
Der Verrechnungssteuer sollen alle Obligationszinsszahlungen an eine natürliche Person mit Wohnsitz in der Schweiz unterliegen. Die Steuer müssen sie dabei neu auch auf ausländischen Obligationen bezahlen. In- und ausländische Investoren, die nicht in der Schweiz steuerpflichtig sind, können von der Verrechnungssteuer befreit werden.
Mit diesen Änderungen würde es für die Schweizer Grossbanken leichter über Pflichtwandelanleihen verschärfte Eigenkapitalanforderungen zu erfüllen.