Kernstück ist die Erhöhung des gesicherten Guthabens von 30'000 auf 100'000 Franken. Dieser Betrag wird im Konkursfall privilegiert behandelt und innerhalb von 20 Tagen ausgezahlt. Um dies zu garantieren, müssen die Banken 125 Prozent der garantierten Beträge im Inland hinterlegt haben.
Die Obergrenze der insgesamt gesicherten Guthaben wird von 4 Milliarden Franken auf 6 Milliarden erhöht.
Banken in Zürich: 125 Prozent der garantierten Beträge müssen im Inland hinterlegt sein. /


Das Massnahmenpaket sieht auch vor, dass Einlagen bei Vorsorgestiftungen gleich wie die Bankguthaben garantiert werden sollen.
Dauerhaft im Gesetz
Das Massnahmenpaket zur Beruhigung der Bankkunden war auf dem Höhepunkt der Bankenkrise dringlich verabschiedet worden. Weil dieser Beschluss nur bis Ende 2012 gilt, musste er dauerhaft ins Gesetz geschrieben werden. Das Parlament hat die Änderungen im Bankengesetz im vergangenen März verabschiedet.
Ebenfalls in Kraft treten diverse Verbesserungen, falls eine Bank saniert werden muss. So beispielsweise die separate Weiterführung von einzelnen Bankendienstleistungen.