In diesem Sinne beantragt der Bundesrat die Ablehnung zweier Motionen. Damit erteilt er gleichzeitig auch der Unia eine Absage, die am Freitag in Bern zuhanden des Bundesrats eine entsprechende Petition überreichte - unterzeichnet von 1800 Angestellten der Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie.
Der Bundesrat ist der Auffassung, ein solches Verbot würde den Arbeitnehmenden keinen wirksamen Schutz gegen die wirtschaftlichen Folgen des starken Frankens bieten. Dies stellt der Bundesrat in seiner am Freitag veröffentlichten Antwort fest.
Die Bezahlung des Lohns in ausländischer Währung sei in bestimmten Fällen wie etwa bei Arbeitnehmenden, die im Ausland tätig sind, sogar erwünscht. Ein Verbot könnte Arbeitnehmende unter Umständen sogar benachteiligen, schreibt der Bundesrat
Arbeitnehmerschutz gewährleistet
Er ist überzeugt, dass das geltende Recht die Arbeitnehmenden ausreichend schützt.
Die Bezahlung des Lohns in ausländischer Währung hat nicht nur Nachteile. /


So seien Unternehmen auch bei der Entrichtung des Lohns in Fremdwährung verpflichtet, sich an die Mindestlöhne der Gesamtarbeitsverträge (GAV) zu halten.
Bei wiederholtem und missbräuchlichem Lohndumping könne ausserdem die erleichterte Allgemeinverbindlicherklärung von GAV oder der Erlass eines Normalarbeitsvertrags (NAV) beantragt werden. Diesbezüglich habe der Bundesrat bereits Massnahmen angekündigt, um Gesetzeslücken beim Vollzug der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit zu schliessen.
Die beiden Motionen wurden vom Berner SP-Nationalrat und Unia-Geschäftsleitungsmitglied Corrado Pardini und von Nationalrat Meinrado Robbiani (CVP/TI) eingereicht. Sie fordern, im Obligationenrecht sei ein Verbot für die Auszahlung von Schweizer Löhnen in ausländischer Währung zu verankern. Zudem sollen die Arbeitgeber die Löhne nicht an fremde Währungskurse koppeln dürfen.