Die Gesetzesvorlage schickte der Bundesrat am Freitag in die Vernehmlassung. Die sieben Jahre Erfahrung mit den flankierenden Massnahmen hätten gezeigt, dass ausländische Arbeitnehmer vor Lohndumping und Verstössen gegen Arbeitsbedingungen geschützt seien und für gleiche Bedingungen in- und ausländischen Betriebe sorgten.
Dokumentationspflicht für Selbstständige
Gleichwohl ortete der Bundesrat Lücken in der Gesetzgebung. Mit Anpassungen im Entsendegesetz will er erreichen, dass Scheinselbstständigkeit besser bekämpft werden kann. Für selbstständige Dienstleister aus der EU, die in der Schweiz arbeiten, will er eine Dokumentationspflicht einführen.
Diese soll es Kontrollorganen erleichtern, zu überprüfen, ob die betreffenden Personen tatsächlich als Selbstständige arbeiten.
Der Bundesrat will griffigere Instrumente für Mindestlöhne. /


Verletzen Selbstständige diese Auskunftspflicht, können Sanktionen gegen sie verhängt werden, unter anderem Bussen und Dienstleistungssperren.
Gesetzlich verankern will der Bundesrat zudem die Möglichkeit, solche Betriebe zu zwingen, ihre Arbeit zu unterbrechen. Der Bundesrat entschied dies auf Grund von Vorschlägen einer Expertengruppe des Staatssekretariates für Wirtschaft (SECO), in der Sozialpartner und Vertreter der Kantone vertreten waren.
Griffigere Massnahmen für Mindestlöhne
Griffigere Instrumente will der Bundesrat ins Entsendegesetz aufnehmen, um Mindestlöhne durchzusetzen, die in Normalarbeitsverträgen (NAV) verankert und damit zwingend sind. Nach solchen Verstössen sollen Verwaltungsbussen von bis zu 5000 Franken ausgesprochen werden können.
Vorgegangen werden können soll neu auch gegen inländische Arbeitgeber. Heute können Sanktionen nur gegen Betriebe im Ausland verhängt werden, die Angestellte in die Schweiz zum Arbeiten schicken.