Der Ständerat hatte zunächst darauf gepocht, dass die FINMA volle Transparenz darüber schafft, welche Anforderung eine bestimmte Bank erfüllen muss. Der Nationalrat will jedoch, dass die FINMA nur in Grundzügen informieren muss. Der Ständerat schloss sich nun diesem Vorschlag an.
An den weiteren Differenzen hielt die kleine Kammer fest. Umstritten bleibt, ob das Parlament die Umsetzungsverordnung zu dieser Revision des Bankengesetzes absegnen soll und wie stark Anleihen steuerlich begünstigt werden sollen.
Nur beschränkte Transparenz
Geht es nach dem Nationalrat, muss der Bundesrat die Verordnung, in der die genauen Regeln zur Bemessung der Eigenmittelanforderungen an Grossbanken festgehalten werden, dem Parlament zur erstmaligen Verabschiedung vorlegen.
Der Ständerat lehnte dies am Dienstag erneut ab. Eine solche Absegnung sei ein Fremdköprer in der Schweizerischen Rechtsordnung, sagte der Präsident der vorberatenden Kommission, Dick Marty (FDP/TI).
Da der Nationalrat bislang mit deutlichem Mehr an seinem Beschluss festhielt, schlug Ständerat Bruno Frick (CVP/SZ) vor, zu dieser Verordnung eine Art Vetorecht des Parlaments einzuführen.
Die Räte sind sich noch nicht einig über die «Too-big-to-fail»-Vorlage. /


Die Verordnung habe eine so breite Wirkung, dass dies gerechtfertigt sei.
Widmer-Schlumpf mit Zweifel
Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf warnte vor dieser Variante. Auf diese Weise müsste die Räte jeder einzelnen technischen Neuerung zustimmen. Dies sei aufwändig. Zudem würde das Parlament oft unter Zeitnot handeln müssen. Für Dick Marty handelt es sich bei dem Antrag um einen neuen Versuch, die Vorlage zur Eindämmung der Grossbankenrisiken zu sabotieren.
Die kleine Kammer folgte den warnenden Stimmen. Zuerst lehnte er den Antrag Frick ab. Danach sprach er sich mit 24 zu 12 Stimmen dagegen aus, über eine Absegnung der Verordnung zu kontrollieren, dass der Bundesrat nicht über die von einer Expertengruppe vorgeschlagenen Eigenmittel-Sätze hinausgeht.