Er hiess die Vorlage zur Eindämmung der Grossbankenrisiken mit 121 zu 42 Stimmen bei 12 Enthaltungen gut. So wollte die grosse Kammer keine Debatte darüber führen, ob systemrelevanten Grossbanken verboten werden soll, Investmentbanking zu betreiben.
Ohne inhaltliche Diskussion lehnte der Nationalrat einen Ordnungsantrag von Nationalrätin Susanne Leutenegger Oberholzer (SP/BL) ab, die eine entsprechende Klausel nachträglich in die Vorlage einbauen wollte. Sie begründete ihr Anliegen mit dem Risiko, das von einzelnen Händlern für eine Grossbank - und schliesslich für die Steuerzahler - ausgehen könne.
Ebenfalls mit dem Fall UBS begründeten die linken Parteien einen Antrag, mit dem sie den Eigenhandel der Grossbanken «auf ein geschäftsnotwendiges Minimum» einschränken wollten.
Der Nationalrat hat mit 121 zu 42 Stimmen die Vorlage über die Grossbanken gutgeheissen. /


Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf bezeichnete dieses Ansinnen als nicht praktikabel, da es schwierig sei abzugrenzen, was nötig sei und was nur der Gewinnmaximierung diene.
Grundkonzept von beiden Räten gutgeheissen
In der letzte Woche aufgenommenen und am Montag abgeschlossenen Detailberatung folgte der Nationalrat meist dem Ständerat. So unterstützte er das Grundkonzept des Bundesrats, dass Grossbanken, deren Untergang die Schweizer Volkswirtschaft stark beeinträchtigen würde, ihre Eigenmittel deutlich aufstocken müssen.
Gemäss den Vorschlägen des Bundesrats sollen die Grossbanken, die zu gross sind, um untergehen zu lassen («too big to fail»), eine Eigenkapitalquote von 19 Prozent ausweisen. Neun Prozent davon sollen sie in Form von Pflichtwandelanleihen (CoCo-Bonds) halten können, die bei drohender Insolvenz in Eigenkapital umgewandelt werden müssen.
Die Vorlage gelangt bereits am Mittwoch wieder in den Ständerat.