In der Gesamtabstimmung hiess der Ständerat die Vorlage mit 36 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen gut. Versuche aus dem rechten Lager, die Bestimmungen zur Eindämmung des Grossbankenrisikos abzuschwächen, waren bereits am Dienstagabend im ersten Teil der Ständeratsdebatte gescheitert.
Aber auch die Versuche der Ratslinken blieben erfolglos, gewisse Regeln für Banken zu verschärfen, deren Konkurs die gesamte Volkswirtschaft in Mitleidenschaft ziehen würde.
So lehnte es der Ständerat ab vorzuschreiben, das oberste Management solcher systemrelevanter Banken mehrheitlich in Aktien (mindestens 60%) zu entlöhnen. Dies sei ein zu starker Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit und habe in dieser Vorlage nichts zu suchen, argumentierte die Mehrheit.
Mit ähnlichen Argumenten lehnte der Ständerat einen Antrag ab, mit dem die Linke bewirken wollte, dass der Bundesrat den Eigenhandel der Grossbanken einschränken kann.
Gegen Trennbankensystem
Kein Erfolg hatte auch Hannes Germann (SVP/SH), der ein Trennbankensystem forderte, das etwa die Abspaltung der Investmentbank-Aktivitäten erlauben würde. Mit höheren Eigenmittelanforderungen werde zwar die Stabilität der Grossbanken erhöht. Das reiche aber nicht.
Alle Anträge abgewiesen. /


Nur mit einem Trennbankensystem könne das Grossbanken-Risiko wirksam bekämpft werden, argumentierte Germann.
Dick Marty (FDP/TI) hielt dagegen, dass dieser Ansatz dem Geist der Vorschläge der Expertenkommission und des Bundesrats widerspreche. Er sei nicht liberal. Das Trennbankensystem greife viel stärker in die Gewerbefreiheit ein. Ausserdem habe die Wissenschaft den Ansatz als unnütz bezeichnet.
Marty plädierte im Namen der vorberatenden Kommission stattdessen dafür, dass Grossbanken Notfallpläne erstellen müssen, die im Fall drohender Insolvenz erlauben, systemrelevante Funktionen zu gewährleisten. Treffen sie diese Vorkehrungen nicht, kann die Finanzmarktaufsichtsbehörde FINMA Massnahmen anordnen.
Laut Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf würde es für das Trennbanksystem zudem eine Verfassungsgrundlage brauchen. Ein so starker Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit lasse sich nur rechtfertigen, wenn das gleiche Ziel mit anderen Mitteln nicht erreicht werden könne.