Die Vorlage ist damit unter Dach. Bis zuletzt umstritten gewesen war, ob das Parlament die Ausführungsverordnung zum revidierten Bankengesetz absegnen soll und wie stark Anleihen steuerlich begünstigt werden sollen. Deshalb musste die Einigungskonferenz eine Lösung zwischen den Räten suchen.
Die Räte hiessen nun stillschweigend den Vorschlag der Einigungskonferenz gut: Der Bundesrat muss die Verordnung dem Parlament vorlegen, in der die genauen Regeln zur Bemessung der Eigenmittelanforderungen an Grossbanken festgelegt sind.
Höhere Eigenmittelanforderungen: Banken in Zürich. /


Damit setzte sich in dieser Frage der Nationalrat durch.
Keine weiteren Steuerentlastungen für Anleihen
Hingegen beugte sich die grosse der kleinen Kammer in der zweiten strittigen Frage: So sollen Pflichtwandelanleihen steuerlich nicht stärker entlastet werden, als der Bundesrat vorgeschlagen hatte. Damit werden diese sogenannten CoCo-Bonds nur von der Emissionsabgabe befreit. Auf den Zinsen muss weiterhin die Verrechnungssteuer bezahlt werden.
Mit dem Verzicht auf die Emissionsgabe wollen Bundesrat und Parlament die Voraussetzungen dafür schaffen, dass die betroffenen Grossbanken den neuen Eigenmittelvorschriften gerecht werden können.
Neu sollen systemrelevante Grossbanken ihre risikogewichteten Aktiven künftig mit gesamthaft bis zu 19 Prozent Eigenkapital unterlegen. Bundesrat und Parlament folgten damit der Empfehlung der Expertenkommission, die der Bundesrat eingesetzt hatte, nachdem der Bund und die Nationalbank im Herbst 2008 der UBS hatten unter die Arme greifen müssen.