Mit dieser und anderen Massnahmen will der Bundesrat jedoch verhindern, dass die Sanktionen der EU via Schweiz umgangen werden können, wie das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement am Freitag mitteilte. Die EU hatte ihre Sanktionen am 24. September verschärft.
Neu dürfen syrischen Personen oder Organisationen, die an der Ausbeutung, Förderung oder der Raffination von Erdöl beteiligt sind, keine Darlehen und Kredite mehr gewährt werden. Es ist ferner untersagt, bei syrischen Personen oder Organisationen neue Beteiligungen zu erwerben oder auszubauen und mit ihnen Joint Ventures zu gründen.
Keine Schweizer Investitionen: Plakat mit dem Antlitz von Bashar al-Assad in Aleppo, Syrien. /


Diese Verbote gelten nicht für Verträge, die vor dem 1. Oktober 2011 abgeschlossen wurden.
Ebenso wurde es untersagt, der syrischen Zentralbank neue syrische Banknoten oder Münzen zu liefern oder zu verkaufen. In der Schweiz hergestellte Banknoten und Münzen in syrischer Landeswährung wurden allerdings bereits bisher nicht nach Syrien exportiert.
Rüstungsembargo fortgesetzt
Die bisherigen Massnahmen umfassen unter anderem ein Rüstungsgüterembargo, ein Lieferverbot für Güter, die für die interne Repression verwendet werden können, ein Einfuhrverbot für Erdöl und Erdölprodukte sowie Finanz- und Reisesanktionen gegen 54 natürliche Personen und 12 Unternehmen und Organisationen. In der Schweiz wurden bisher syrische Vermögenswerte im Umfang von rund 45 Mio. Franken eingefroren.