Das Parlament hatte vor einem Jahr mit einer Änderung des Strassenverkehrsgesetzes beschlossen, die obligatorische Haftpflichtversicherung für Radfahrer und Radfahrerinnen abzuschaffen.
Für Schäden, die Velofahrerinnen und -fahrer verursachen, müssen künftig deren Haftpflichtversicherungen oder sie selber aufkommen. Abgeschafft wird die Vignette auch für Motorfahrzeuge, die betreffend Haftpflicht und Versicherung den Fahrrädern gleichgestellt waren.
Es geht um E-Bikes mit Tretunterstützung bis 25 km/h, Motorhandwagen, bestimmte Motoreinachser oder Elektro-Rollstühle mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 10 km/h. Für Motorfahrräder und E-Bikes mit einer Tretunterstützung über 25 km/h wird die obligatorische Haftpflichtversicherung beibehalten.
Velovignetten gehören bald der Vergangenheit an. /

Informationskampagne geplant
Der Bundesrat geht davon aus, dass die Umstellung gut funktionieren wird. Die meisten in der Schweiz wohnenden Personen verfügten über eine private Haftpflichtversicherung, schreibt das Verkehrsdepartement (UVEK).
Um jene Velofahrer, die privat nicht gegen Haftpflicht versichert sind, auf die drohende Deckungslücke hinzuweisen, wird das Bundesamt für Strassen (ASTRA) eine Informationskampagne durchführen.
Bedenken, dass nach der Vignetten-Abschaffung etwa zehn Prozent der Bevölkerung ohne Versicherungsschutz dastehen, trug das Parlament mit dem nationalen Garantiefonds Rechnung. Dieser soll auch Schäden von Unfallverursachern decken, die nicht ermittelt werden oder die über keine Haftplichtversicherung verfügen.