Die bürgerliche Mehrheit der SIK widerspricht damit dem Ständerat, der die Ratifikation des Übereinkommens in der Herbstsession mit 27 zu 0 Stimmen beschlossen hatte. Das Abkommen legt ein umfassendes Verbot der Verwendung, Entwicklung und Produktion, des Erwerbs und Transfers sowie der Lagerung von Streumunition fest.
Die kleine Kammer ist der Meinung, dass die Schweiz zusammen mit anderen Ländern mit gutem Beispiel vorangehen soll, damit diese Munition auf der ganzen Welt geächtet wird. Denn Streumunition führe insbesondere unter der Zivilbevölkerung zu schweren Verlusten und führe wegen der hohen Blindgängerrate dazu, dass ganze Landstriche während Jahren nicht mehr genutzt werden könnten.
Konsequenzen für Armee nicht berücksichtigt
Nach Ansicht der SIK des Nationalrats hat der Ständerat bei seinem Entscheid die Konsequenzen für die Schweizer Armee zu wenig berücksichtigt.
Verteidigungsfähigkeit der Armee auf Kosten von Zivilbevölkerung? /


Durch ein Verbot der Streumunition werde die Verteidigungsfähigkeit der Schweizer Armee zu stark geschwächt, begründet die SIK ihren Entscheid in einem Communiqué vom Dienstag.
Die Schweizer Armee besitzt rund 200'000 sogenannte Kanistergeschosse, die unter das Verbot fallen würden. Sie wurden in den 80er- und 90er-Jahren beschafft und erreichen in den nächsten 10 bis 15 Jahren zu grossen Teilen das Ende ihrer Nutzuungsdauer.
Ratifiziert die Schweiz das Übereinkommen gegen Streumunition, muss sie diese Munition für 25 bis 35 Millionen Franken zerstören. Die Armee dürfte nur noch Streumunition einsetzen, deren einzelne Streugeschosse sich nach gewisser Zeit selber zerstören. Die Armee verfügt zurzeit nicht über solche Munition.
Bislang haben über 60 Länder das Abkommen ratifiziert. Länder wie die USA, Russland, China, Indien und Israel, die solche Munition immer wieder in Kriegen einsetzen, wollten das Abkommen bislang nicht unterzeichnen.