Die Konvention verbietet die Verwendung, Entwicklung und Produktion von Streumunition. Die Schweiz hat die Konvention als einer der ersten Staaten 2008 unterzeichnet. Mit der Ratifizierung verpflichtet sich die Schweiz unter anderem dazu, ihre Streumunitionsbestände innerhalb von acht Jahren zu vernichten.
Der Bundesrat will die Geschosse im Inland vernichten, wie das Aussendepartement am Montag mitteilte. Weil die Schweiz derzeit jedoch nicht genügend Kapazitäten für die Vernichtung habe, seien Investitionen in die notwendige Infrastruktur nötig, heisst es in der Botschaft des Bundesrats.
Streumunition: Bis zu 664 dieser kleinen Bomben passen in Raketenköpfe (Archivbild). /


Der Bundesrat hatte in der Vernehmlassung verschiedene Varianten aufgezeigt - auch die ganz- oder teilweise Vernichtung im Ausland. Diese Idee stiess jedoch auf Widerstand.
Kostenpunkt: Bis zu 35 Millionen Franken
Die Vernichtung der Geschosse wird die Schweiz zwischen 25 und 35 Millionen Franken kosten. Die Schweiz wird lediglich die Geschosse selbst vernichten, nicht jedoch weitere Munitionsbestandteile wie Treibladungen, Zünder und Zündpatronen.
Die Schweiz ist im Besitz von Artilleriemunition, die unter das Verbot fällt: Es handelt sich um Kanistergeschosse, deren Beschaffung in den 80er- und 90er-Jahren 652 Millionen Franken gekostet hatte.