Die Konvention verbietet die Verwendung, Entwicklung und Produktion von Streumunition. Die Schweiz hat die Konvention als einer der ersten Staaten 2008 unterzeichnet, sie jedoch bisher noch nicht ratifiziert. Mit der Ratifizierung würde sie sich unter anderem dazu verpflichten, ihre Streumunitionsbestände innerhalb von acht Jahren zu vernichten.
Die Schweizer Armee ist nämlich im Besitz von Artilleriemunition, die unter das Verbot fällt, wie der Bundesrat im Vernehmlassungsbericht festhält. Es handelt sich um Kanistergeschosse, deren Beschaffung in den 80er und 90er Jahren 652 Millionen Franken gekostet hatte.
Vernichtung im In- oder Ausland?
Die Munition kann ganz oder teilweise im Inland oder im Ausland vernichtet werden. Der Bundesrat stellt dazu verschiedene Varianten zur Diskussion. Im Inland fehlen die Ressourcen, um die anfallenden Mengen frist- und umweltgerecht zu vernichten.
Schweizer Armee. /


Sollen alle Kanistergeschosse im Inland vernichtet werden, braucht es laut dem Bundesrat deshalb Investitionen in die Infrastruktur. Im Ausland fehlt es allerdings ebenfalls an Kapazitäten, so dass die Schweiz möglicherweise die Frist nicht einhalten könnte.
Zusatzkosten von 18 Millionen
Die Kosten für eine Vernichtung der Geschosse in der Schweiz belaufen sich laut dem Bericht auf 25 bis 35 Millionen Franken. Würden nicht nur die Geschosse, sondern weitere Bestandteile der Munition in der Schweiz vernichtet, könnten sich die Kosten auf 60 Millionen belaufen.
Der Bundesrat hält indes fest, dass rund 70 Prozent dieser Munition ohnehin innerhalb der nächsten 10 bis 15 Jahre das Ende ihrer Lebensdauer erreicht hätte. Insofern verursache die Ratifikation der Konvention Zusatzkosten von maximal 18 Millionen Franken.
Mit der Vernichtung der Kanistermunition werde die Fähigkeit der Artillerie zur Abwehr eines militärischen Angriffs eingeschränkt, schreibt der Bundesrat weiter. Ob und wie diese Lücke zu kompensieren sei, müsse noch entschieden werden.